Im Januar 2026 demonstrierten die Oberbürgermeister und Bürgermeister von Remscheid, Wermelskirchen und Hückeswagen öffentlich den Schulterschluss für das gemeinsame Großprojekt „Gleisdreieck“. In einer gemeinsamen Pressemitteilung wurde bekräftigt, dass das interkommunale Gewerbegebiet weiterverfolgt wird.
Hintergrund: Das seit 2018 geplante interkommunale Gewerbegebiet von Remscheid, Wermelskirchen und Hückeswagen umfasst rund 35 Hektar. Ca. 18 Hektar davon liegen auf Remscheider Stadtgebiet. Der Verkehr der drei geplanten Großprojekte Outlet Center sowie der Gewerbegebiete „Erdbeerfelder“ und „Gleisdreieck“ muss über eine Verkehrsinfrastruktur abgewickelt werden, die bereits heute stark belastet ist. Im November 2024 hatte die Verwaltung erklärt, dass die verkehrlichen Auswirkungen der beiden in Lennep geplanten Gewerbegebiete im Verkehrsgutachten zum Outlet abgebildet werden.
Nun teilte die Verwaltung in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Lennep auf Nachfrage mit, dass das „Gleisdreieck“ nachrangig zum Outlet Center geplant werde. Deshalb werde es im Verkehrsgutachten zum Outlet nicht berücksichtigt. Sollten die erweiterten Verkehrsströme aufgrund des Verkehrsgutachtens nicht möglich sein, wäre das Gewerbegebiet „Gleisdreieck“ nicht realisierbar.
Die Stadt Remscheid hat jedoch inzwischen nahezu alle erforderlichen Grundstücke (18 ha) auf Remscheider Stadtgebiet erworben. Jetzt heißt es: nachrangige Planung!
Allerdings soll das Gleisdreieck nach Angaben der Verwaltung in der Verkehrsuntersuchung zur Gewerbegebietsentwicklung Borner Straße „Erdbeerfelder“ berücksichtigt werden. Damit wird das Gleisdreieck verkehrlich unterschiedlich behandelt: Im Verkehrsgutachten zum Outlet bleibt es außen vor, in der Verkehrsuntersuchung zum Gewerbegebiet „Erdbeerfelder“ an der Borner Straße wird es berücksichtigt.
Ob die Städte Wermelskirchen und Hückeswagen über diese nachrangige Priorisierung durch die Stadt Remscheid informiert wurden, haben wir für die kommende Sitzung der Bezirksvertretung Lennep bei der Verwaltung schriftlich nachgefragt.
Planungsrechtlich mögen die Projekte getrennt betrachtet werden. Auf der Straße treffen ihre Verkehrsströme am Ende zusammen. Und sollte sich später herausstellen, dass für das Gleisdreieck die verkehrlichen Kapazitäten fehlen, bleibt darüber hinaus die Frage, was mit den von der Stadt bereits erworbenen Flächen geschehen soll.
14-08-2026


