14 neue Stellen sollen beschlossen werden. Unter anderem 4 Stellen für das neue Remscheider Ausbildungs- und Trainingszentrum der Verwaltung, 2 Stellen SB Haushaltsbeauftragte/r, 1,55 Stellen im Bereich Arbeitsmedizin, 3 Stellen im Bürgerservice, 1 Stelle Technischer Service und 1 Stelle im Bereich der Digitalisierung.

Geplant ist, diese durch die Reduzierung der bilanziellen Abschreibungen d. h. durch Streckung der Nutzungsdauer städtischer Immobilien und der Anschaffung eines neuen semistationären Blitzer zu finanzieren. Dazu haben wir folgende Anfrage formuliert:

1. Zu lfd. Nr. 1 und 2 SB zentrale Ausbildung
Fachlich begründet wird die Einrichtung der Stellen unter anderem mit der Implementierung eines Remscheider Ausbildungs- und Trainingszentrums. Allerdings gibt es zur Implementierung eines Ausbildungszentrums keinen Ratsbeschluss. Geplant ist die Einrichtung der Stellen zum 01.06.2023 und 01.01.2024. Aus welchem Grund werden die Stellen: „im Nachgang zu dem vom Rat am 25.02.2021 beschlossenen Stellenplan des Doppelhaushaltes 2021/2022“ beschlossen?

Geplant ist die Kompensation der Personalkosten durch die Reduzierung von bilanziellen Abschreibungen mittles Streckung der Nutzungsdauer von städtischen Immobilien. Die bilanzielle Abschreibung ist, ebenso wie die in der Beschlussvorlage aufgeführte Aktivierung von Eigenleistungen, liquiditätsunwirksam d. h. es erfolgt kein Geldfluss.

Warum und auf welcher Grundlage werden zahlungsunwirksame Aufwendungen ( Abschreibungen und interne Leistungsverrechnungen) zugunsten zahlungswirksamer Aufwendungen für deckungsfähig erklärt?

Die Streckung der Nutzungsdauer von Immobilien kann nur mit einer regelmäßigen und sachgerechten Instandhaltung der Gebäude einhergehen. Unzureichende Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund fehlender Finanzmittel können nicht nur zum Verfall, sondern auch zu einem Sanierungsstau in Millionenhöhe beitragen.

Sind entsprechende Rückstellungen für die Sanierung und Instandhaltung berücksichtigt und eingeplant worden? Wenn ja in welcher Höhe? Kann eine einmal festgelegte Nutzungsdauer geändert werden?

2. Zu lfd. Nr. 7 Bürgerservice, Nr. 8 Technischer Service Fachverfahren, Nr. 9 Projektleitung Digitalisierung
Begründet werden die Stelleinrichtungen im Bürgerservice mit den Anstieg weiterer pflichtigen Tätigkeiten. Geplant ist, die Personalkosten für die Stelleneinrichtungen der lfd. Nr. 7, 8, und 9 dieser Beschlussvorlage, durch die Einnahmen einer neuen semistationären Geschwindigkeitsmessanlage (Mitte 2023) zu kompensieren. Der Beschlussvorlage ist folgendes zu entnehmen: „ Die Einnahmenerwartung beläuft sich gem. Beschlussvorlage auf rund 415.000,- €. Nach Abzug aller Kosten …verbleibt ein Nettoertrag von rund 355.000,- € welcher zur Kompensation der Stelleneinrichtung verwenden werden kann.“

Mehr Blitzer bedeutet auch mehr Verkehrssünder, mehr Verfahren = mehr Arbeit, was knappe städtische Personalkapazitäten bindet.

Wie wird gewährleistet, dass, zwecks Sicherstellung der Kompensation der Personalkosten, Verstöße auch fristgemäß bearbeitet und geahndet werden können?


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert