Antrag  zur Sitzung des Rates am 24.06.2021

Der Rat der Stadt beschließt die Planungen zum Wohnbaugebiet Knusthöhe in der Wasserschutzzone II zum Schutz der Herbringhauser Talsperre einzustellen.

Darüber hinaus wird im Rahmen des nächsten Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans die entsprechende Wohnbauflächenausweisung zurückgenommen

Begründung:

Wasserschutzgebiete sollen die Wasserressourcen schützen. Für das geplante Baugebiet Knusthöhe ist mit vorläufiger Anordnung zur Wasserschutzgebietsausweisung die Schutzzone von der Kategorie 3 auf 2 hochgestuft und festgesetzt worden.

Diese soll: „..den Schutz der Stauräume der (Herbringhauser-)Talsperre und der ihnen zufließenden Gewässer vor Beeinträchtigungen gewährleisten, die von menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausgehen.” Das betrifft nicht nur die Abgrenzung des Schutzgebietes und der Zonen, sondern auch die Fortschreibung des Katalogs der Gebote und Verbote in dieser Verordnung. Der höheren Schutzbedürftigkeit wird mit der Fortschreibung des Katalogs auf den Gebieten zur Trinkwassergewinnung Rechnung getragen. Dass, sich die Verwaltung auf den „Schutzstatus“ des in 2010 beschlossenen Flächennutzungsplans beruft, um die Fortschreibung der Ge- und Verbote in der Verordnung zu ändern um auch weiterhin die Bereiche in einer Schutzzone der Kategorie 2 beanspruchen zu können, steht im Widerspruch zu der im Hauptausschuss am 20.05.2021 verabschiedeten und fraktionsübergreifenden Forderung, nach einem umfassen Umwelt- und Gewässerschutz. Folgerichtig ist zum Schutz der Herbringhauser Talsperre die Wohnbauplanung an der Knusthöhe einzustellen, und im Rahmen der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes die Wohnbauflächenausweisung zurückzunehmen.

Dieser Antrag wurde in den Stadtentwicklungsausschuss geschoben, da die SPD Fraktion noch Beratungsbedarf angekündigt hat. 


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