1. Aus welchen Gründen ist die Ausfahrt aus der Altstadt von der Schwelmer Str. ab Ecke Mühlenstraße. nur über eine zusätzliche „Runde“ durch den Altstadtkern über die Berliner Str. möglich? Unnötige Fahrten durch u.a. Parkplatzsuchverkehr durch die Altstadt könnten vermieden werden, wenn die Ausfahrt aus der Altstadt auch über die Schwelmerstr. Richtung Thüringsberg möglich wäre.
2. Die Anregung eines Bürgers in der letzten Sitzung der BV Lennep die Geschwindigkeit auf der gesamten Länge Robert-Schumacher Str. und Gartenstr. auf 30 km/h zu begrenzen, wurde von der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt, da keine, der besonderen Örtlichkeit geschuldete besondere Gefahrenlage bestehe, und es sich bei den beschriebenen Rasereien um „subjektiv wahrgenommene Fälle“ handelt. Wie dargestellt, herrscht ein stetiger Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50 auf der Garten und Robert-Schumacher-Str.. So ist beispielsweise auf der Robert-Schumacher Str. unmittelbar nach dem „Kreisverkehr“ auf einem Teilstück von 200 Meter Tempo 50 erlaubt, und mündet für ca. 100 Meter bis zur Kölner Str. in Tempo 30.
In § 45 Abs. 1 c StVO heißt es: „ Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.”
Warum wird aus Gründen des Umwelt- und Lärmschutzes sowie der Verkehrssicherheit (Fahrradtrasse, Geschäftsverkehr, hoher Querungsbedarf, Bushaltestelle/Bahnhof) die Regelgeschwindigkeit in diesem Bereich nicht einheitlich auf Tempo 30 festgelegt?
Antwort Lennep Verkehrsführungen
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