Zur Mitteilungsvorlage DS 16/7445 bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Mietverhältnisse
Aus dem Kaufvertrag geht hervor, dass zum Besitzübergang keine Miet-/Pachtverhältnisse oder unentgeltliche Nutzungsüberlassungsverträge mit Dritten bestehen. Die Feuerwache ist jedoch im oberen Teil vermietet. Unsere Frage, was mit den Mietern geschieht, wurde bisher nicht beantwortet. Wir bitten nochmals um eine Antwort darauf, was mit den Mietern in der Feuerwache geschieht, wenn vereinbart wurde, dass bis zum Besitzübergang keine Miet-/Pachtverhältnisse mit Dritten bestehen.
2. Entfernung der städtischen Kabeltrasse
„Die Verkäuferin verpflichtet sich zur Entfernung der auf dem Flurstück 352 Jahnplatz von Nord nach Süd verlaufenden städtischen Kabeltrasse auf eigene Kosten bis zum Besitzübergang.“ Wann plant die Verwaltung den Beginn der Maßnahme, wenn die Entfernung der Kabeltrasse bis zum Besitzübergang bereits abgeschlossen sein muss? Wird der Jahnplatz während dieser Maßnahme weiterhin als Parkfläche zur Verfügung stehen?“
3. Kosten für die Stadt
In unserer Anfrage baten wir um Auskunft über die Gesamtkosten, die der Stadt durch dieses Projekt entstehen. Die Verwaltung bat um eine Präzisierung dieser Frage. Daher bitten wir um eine konkrete Aufschlüsselung der Kosten, die im Rahmen des Vorhabens auf die Stadt zukommen. Damit sind alle Kosten für Maßnahmen, einschließlich Personalaufwand, gemeint, die zur Realisierung dieses Projekts erforderlich sind, jedoch nicht vom Investor getragen werden.
08-09-2024
Mündliche Antwort der Verwaltung: Aus der Niederschrift der Sitzung am 18.09.2024:
Herr Heinze teilt mit, dass mit Besitzübergang keine Mietverhältnisse mehr in dem Objekt bestehen werden. Darüber ist der Vermieter bereits informiert worden. Der Fachdienst Liegenschaften hat das Objekt an einen anderen Fachdienst vermietet.
Herr Zimmermann teilt mit, dass die Kabeltrasse den Jahnplatz nur am Rande tangiert. Beeinträchtigungen werden darstellbar sein, wenn die baulichen Vorbereitungen getroffen sind.Herr Heinze erklärt, dass die Kosten für das Outlet Remscheid nicht explizit aufgeschlüsselt, sondern über die Baugenehmigungsgebühren im Anschluss refinanziert werden. Welche
Kosten neben der Entfernung der Kabeltrasse entstehen, müsste dezidiert geprüft werden und wird schriftlich beantwortet.
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