In der letzten Ratssitzung wurde die Erhöhung der Grundsteuer B von bisher 770 auf 1058 Punkte beschlossen – ein drastischer Anstieg um knapp 37 %. Wir haben dieser Erhöhung nicht zugestimmt.
Besonders enttäuschend ist, dass diese Erhöhung der Grundsteuer B in einem direkten Widerspruch zur Entwicklung und zu den Aussagen des vergangenen Jahres steht. Mit großem Optimismus wurde auf die Aussicht gesetzt, dass durch den erhofften Altschuldenfonds für Remscheid eine finanzielle Entlastung erreicht werden könnte. Damit wurde auch die letzte Erhöhung mit der steigenden Zinsbelastung durch Altschulden und der fehlenden Altschuldenlösung begründet. Stattdessen stehen wir nun vor einer erheblichen Mehrbelastung für die Bürger, da bislang keine greifbare Lösung zur Reduzierung der kommunalen Schuldenlast durch Bund und Länder umgesetzt wurde.
Die Grundsteuer ist ein entscheidender Standortfaktor für Bürger und Unternehmen. Als Folge dieser Erhöhung ergeben sich spürbare Auswirkungen sowohl für Eigenheimbesitzer als auch für Mieter und Gewerbetreibende, da die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten in die Nebenkostenabrechnung einfließt. In Zeiten, in denen viele Menschen bereits mit den Auswirkungen steigender Lebenshaltungskosten und Energiepreise zu kämpfen haben, sollten Steuererhöhungen jedoch die letzte Option sein.
Die Stadt steht vor großen finanziellen Herausforderungen, und es besteht zweifellos Handlungsbedarf, um die städtischen Finanzen zu stabilisieren und notwendige Investitionen zu sichern. Die Erhöhung der Grundsteuer B in der aktuellen wirtschaftlichen Lage wirft die Frage auf, ob diese Entscheidung tatsächlich alternativlos ist. Angesichts der finanziellen Belastungen für Bürger und Unternehmen sollte geprüft werden, ob nicht weniger dringende Maßnahmen im Haushalt zurückgestellt oder gestrichen werden könnten, um Steuererhöhungen zu vermeiden. Eine verantwortungsvolle Finanzpolitik sollte darauf abzielen, Belastungen sozial verträglich zu gestalten und die Attraktivität des Standorts Remscheid zu erhalten.
09.01.2025
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