Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 07.05.2024
Die Lenneper Altstadt hat viel Charme – aber leider auch viele Leerstände. Wer hier Wohnungen oder Ladenlokale wieder nutzbar machen möchte, stößt oft auf ein ernstes Problem: Es müssen Stellplätze nachgewiesen werden. Wer dies nicht kann, muss eine Stellplatzablösegebühr zahlen. Diese beträgt in Remscheid durchschnittlich 6.100 € pro Stellplatz. Doch gerade in der Altstadt ist das schlicht nicht möglich. Die Stellplatzablösegebühr – bzw. der Freikauf von der Pflicht, eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen nachzuweisen – trifft vor allem Existenzgründer und verteuert den innerstädtischen Einzelhandelsstandort.
Problematik der Stellplatzablösegebühr:
Die Stellplatzablösegebühr führt dazu, dass neben den notwendigen Investitionen eine weitere finanzielle Belastung zu stemmen ist, was potenzielle Entwickler oder Unternehmer abschreckt. Die Stadt Remscheid folgt aktuell den landesweiten Regelungen und hat keine eigene Stellplatzsatzung. Diese Regeln passen jedoch in vielen Fällen nicht zur Realität vor Ort. Ein erfolgreiches Beispiel liefert die Stadt Hückeswagen, die für ihre Altstadt eine eigene Regelung getroffen hat und dadurch mehr Spielraum für sinnvolle Entwicklungen schafft.
Deshalb haben wir folgenden Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 07.05.2025 eingebracht:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie die Stellplatzpflicht für die Lenneper Altstadt angepasst oder ganz aufgehoben werden kann, um die Revitalisierung und die Nutzung von Leerständen zu fördern. Wir schlagen vor, dass über eine spezifische Stellplatzsatzung oder eine andere Regelung (beispielsweise durch Änderung der Gestaltungssatzung, der Bebauungspläne o.ä.) potenzielle Wohneigentümer und Gewerbetreibende in Lennep von der Stellplatzverpflichtung befreit werden.
Ziel des Antrags:
Es soll geprüft werden, ob und wie die Stellplatzpflicht für die Altstadt von Lennep angepasst oder ganz aufgehoben werden kann, um die Revitalisierung und die Nutzung von Leerständen zu fördern.
19-04-2025
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