Nachdem 2022 alle Ratsfraktionen ein Verweilverbot noch abgelehnt haben, wurde gestern von CDU und SPD, in einer Sondersitzung des Rates, das Verweilverbot beschlossen. Es gilt täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr, befristet bis zum Jahresende. In dieser Zeit ist es allen untersagt, sich auf öffentlichen Parkplätzen aufzuhalten, egal ob Schützenplatz, Wanderparkplatz, Parkstreifen am Straßenrand vor der Kneipe, P+R-Platz oder Treffen bei Events wie der WM. Kontrollieren soll das die Polizei, denn der Kommunale Ordnungsdienst ist ab 22 Uhr nicht mehr im Einsatz.
Das Verweilverbot richtet sich nicht gegen konkretes Fehlverhalten wie Lärm, Rasen oder Belästigung, denn all das ist bereits heute verboten und sanktionierbar. Es richtet sich gegen das Verweilen. Damit greift es in die allgemeine Handlungsfreiheit aus Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ein. Ein solcher Eingriff ist nur zulässig, wenn er geeignet, erforderlich und angemessen ist. Genau daran bestehen erhebliche Zweifel.
Hinzu kommt die Unklarheit der Regelung. Was bedeutet „Verweilen“? Ist es das Sitzen im Auto? Das Warten auf jemanden? Eine Pause nach Feierabend? Ein kurzes Gespräch? Wenn schon der Verbotsinhalt unscharf ist, wird die Anwendung in der Praxis willkürlich und schwer nachvollziehbar.
Und was kommt als Nächstes? Wenn Kommunalpolitiker heute per Mehrheitsbeschluss festlegen können, dass bloßes Verweilen auf öffentlichen Parkplätzen zu einer bestimmten Zeit für alle verboten ist, was folgt als Nächstes?
Das eigentlich Verstörende ist die Selbstverständlichkeit, mit der so etwas geschieht. Es braucht keinen Ausnahmezustand, keine akute Gefahrenlage, keine ernsthafte Krise. Beschwerden, politischer Druck und der Wunsch, Entschlossenheit zu inszenieren, reichen aus, um solche Verbote zu beschließen.
Grundrechte sind keine Verfügungsmasse lokaler politischer Mehrheiten. Sie sind nicht dazu da, je nach Stimmungslage neu bemessen zu werden, sondern gelten gerade dann, wenn sie unbequem sind. Sie schützen den Bürger vor dem Staat, auch vor dem kleinen Staat im Rathaus.
15-04-2026


