Zur Sitzung des Hauptausschusses am 23.04.2026 und des Rates am 21.05.2026 haben wir folgendes beantragt:
Auf Grundlage dieser Prüfung ist die Gebühr für das Anwohnerparken
auf eine moderate, akzeptanzfördernde Höhe, unter Orientierung am
bisherigen Satz von 30 € pro Jahr, neu festzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen,
a) in welchen weiteren geeigneten Bereichen des Stadtgebiets
Bewohnerparkzonen eingerichtet werden können,
b) eine realistische Einnahmeprognose unter Berücksichtigung der
tatsächlichen Nachfrageentwicklung vorzulegen.
Begründung:
Ziel der Erhöhung der Gebühren für das Anwohnerparken war es, zusätzliche
Einnahmen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) für den
städtischen Haushalt zu erzielen. Zu diesem Zweck wurde die Jahresgebühr
für einen Bewohnerparkausweis von 30 € auf 180 € erhöht. Auf dieser
Grundlage wurde im Haushaltssicherungskonzept unter der Maßnahme A 16
ein jährliches Konsolidierungsziel in Höhe von 153.700 € festgelegt.
Tatsächlich beliefen sich die Einnahmen im Jahr 2024 auf 37.560 €. Im ersten
Halbjahr 2025 wurden 27.900 € erzielt. Das im Haushaltssicherungskonzept
festgelegte Konsolidierungsziel wird damit deutlich verfehlt. Die hieraus
resultierende Konsolidierungslücke im Rahmen des HSK besteht faktisch
bereits heute. Eine realistische Neujustierung der Maßnahme ist daher
erforderlich.
Nach Mitteilung der Verwaltung wurden nach der Gebührenerhöhung
erheblich weniger Bewohnerparkausweise beantragt. Die damalige Prognose
ging von einer stabilen Nachfrage aus. Die tatsächliche Entwicklung zeigt
jedoch eine deutlich geringere Teilnahmequote. Damit wird nicht nur das
finanzielle Ziel im Rahmen des HSK verfehlt, sondern auch die
ordnungspolitische Wirksamkeit des Instruments geschwächt. Vor diesem
Hintergrund erscheint eine Neubewertung der Maßnahme sachlich geboten.
Vor der Gebührenerhöhung betrug die Jahresgebühr 30 Euro; zu diesem
Zeitpunkt waren stadtweit 883 Bewohnerparkausweise ausgegeben. Daraus
resultierten stabile und verlässlich planbare Einnahmen in Höhe von rund
26.500 Euro pro Jahr bei gleichzeitig hoher Akzeptanz des Anwohnerparkens.
Die aktuelle Gebührenregelung führt hingegen dazu, dass weniger Ausweise
beantragt und Fahrzeuge vermehrt in angrenzenden Straßen abgestellt
werden. Der ordnungspolitische Steuerungszweck des Anwohnerparkens wird
dadurch deutlich eingeschränkt.
Mit einer moderaten, akzeptanzfördernden Gebühr soll die Teilnahmequote
wieder erhöht und die Wirksamkeit des Instruments gestärkt werden.
Die konkrete Ausgestaltung ist auf Grundlage einer Einnahmeprognose
vorzunehmen, sodass die Einnahmeerwartungen im Rahmen des HSK auf
eine realistische und tragfähige Grundlage gestellt werden.
17-04-2026


