Anfrage zur Sitzung des Rates am 19.05.2022
Die CDU Fraktion hatte vor der Sitzung Beratungsbedarf für alle Tagesordnungspunkte nach dem 1. Nachtrag angemeldet. Daraufhin wurden u.a. unsere folgenden Anfragen von der Tagesordnung genommen und verschoben:
TOP 5.8.DS 16/2508
Unsere Anfrage zum Förderprogramm zur Förderung und Finanzierung des Radverkehrs vom 14.04.2022 1. Nachtrag
TOP 5.9 DS 16/2510
Unsere Anfrage zu den Kosten und Folgekosten zur Nachnutzung Stuttgarter Str.
vom 14.04.2022 1. Nachtrag
TOP 5.10 DS 16/2530
Unsere Anfrage zur Bürgerbeteiligung zur Nachnutzung der DOC Flächen vom 24.04.2022
3. Nachtrag
TOP 6.7. DS 16/2479
Unsere Anfrage zur Wohnbebauung Knusthöhe und die Folgen für die Landwirte vom 23.03.2022 die Antwort der Verwaltung vom 21.04.2022 erfolgte als 2. Nachtrag.
Anträge und Anfragen von Ratsmitgliedern, Gruppen oder Fraktionen an den Rat sollten spätestens am 4. Werktag vor der Sitzung schriftlich und begründet eingereicht werden. Die CDU Fraktion hatte vor der Ratssitzung kritisiert, dass seitens der Verwaltung Sitzungsunterlagen in Papierform zu diversen Tagesordnungspunkten zu spät an die Ratsmitglieder verschickt wurden. Es ist nachvollziehbar wenn Anträge und Beschlussvorlagen aufgrund ihres Umfanges oder verspäteten Zustellung wegen Beratungsbedarf verschoben werden. Anfragen an die Verwaltung dienen jedoch zur Einholung von Informationen zu Sachverhalten und werden gem. der Geschäftsordnung des Rates ohne Erörterung von der Verwaltung schriftlich oder mündlich beantwortet und i.d.R. vom Fragesteller zur Kenntnis genommen. Nicht nachvollziehbar ist es, wenn Anfragen wegen Beratungsbedarf von Fraktionen von der Tagesordnung genommen werden, die nicht Fragesteller sind. Die Möglichkeit für den Fragesteller eine mdl. Beantwortung in der Sitzung entgegenzunehmen wurde somit ausgeschlossen.
Wir haben in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Fragen zur nächsten Ratssitzung gebeten:
1. Auf welcher Grundlage wurden unsere fristgemäß eingereichten Anfragen genommen, zumal zu TOP 6.7. die Antwort der Verwaltung vorlag und kein Beratungsbedarf für 1. Nachträge angemeldet wurde?
2. Aus welchem Grund wurde eine Anfrage (1. Nachtrag) und ein Antrag (5. Nachtrag) einer anderen Ratsfraktion in der Sitzung beantwortet und der Antrag zur Abstimmung gestellt?
3. Der Pressemitteilung der CDU Fraktion vom Februar 2021 ist zu entnehmen: „Anders als in vielen anderen Kommunen werden Verwaltungsvorlagen in Remscheid den Mandatsträgern immer noch in Papierform per Post zugestellt. Darunter befinden sich überwiegend Unterlagen, die öffentlich zugänglich im Ratsinformationssystem der Stadt zur Verfügung stehen. Es darf davon ausgegangen werden, dass jeder Mandatsträger über eine geeignete Ausstattung verfügt, derartige Unterlagen online abzurufen und bedarfsorientiert im Einzelfall auszudrucken.“ Mit Beschlussvorlage 16/1018 wurde am 24.06.2021 bei zwei Gegenstimmen folgende Ergänzung zur Geschäftsordnung mehrheitlich beschlossen: „Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltungsarbeit ist als weiterer Schritt die elektronische Zustellung der Sitzungsunterlagen an die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger geplant. Die digitale Form der Versendung der Unterlagen ist als künftiger Standard vorgesehen; die Zustellung der Unterlagen in Papierform soll nur noch auf persönlichen Wunsch hin erfolgen.“ Die Änderung ist am 01.09.2021 in Kraft getreten. Am 25.11.2021 erhielten wir von der Verwaltung die Einladung zur Teilnahme an der digitalen Gremienarbeit mit dem System Mandatos, welches eigentlich allen Ratsmitgliedern zur Verfügung stehen sollte. Damit wurde das umgesetzt, was die CDU Fraktion im Februar 2021 als Forderung formuliert hat.
Vor diesem Hintergrund und der Forderung der CDU Fraktion, alle Tagesordnungspunkte nach dem 1. Nachtrag wegen Berattungsbedarf zu vertagen weil die Unterlagen nicht zeitnah in Papierform vorlagen, wirft zumindest zum 2. Nachtrag, folgende Frage auf:
Der 2. Nachtrag an die Ratsmitglieder erfolgte am 22.04.2022 per Email und stand im Ratsinformationssystem und in Mandatos zur Verfügung. Gibt es Fraktionen und Ratsmitglieder denen Mandatos für die digitale Gremienarbeit von der Verwaltung nicht zur Verfügung gestellt wird?
4. Ratsmitglieder, die am digitalen Gremiendienst teilnehmen oder sich über das Ratsinformationssystem informieren, stehen die Unterlagen früher zur Verfügung als denjenigen die auf ihre Sitzungsunterlagen per Post warten. Für uns ist es nicht nachvollziehbar nach welchen Kriterien nun Tagesordnungspunkte, vor allem Anfragen, wieder von der Tagesordnung genommen werden. Wenn Anträge und Anfragen gem. GO bis spätestens zum 4. Werktag vor der Sitzung eingereicht werden können, kann nicht sichergestellt werden, dass diese in Papierform per Postversand die Ratsmitglieder rechtzeitig erreichen, um dann noch vor der Sitzung beraten werden zu können.
Ab wann gelten Sitzungsunterlagen als zugestellt? Nach digitalem Versand per Email oder nach postalischem Empfang in Papierform? Besteht aus Sicht der Verwaltung die Notwendigkeit, die Fristen in der GO anzupassen?
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