Antwort der Verwaltung (link) auf folgende Anfrage:
Die Bergische Morgenpost zitierte am 21.11.2024 Herrn Baudezernenten Peter Heinze, dass der Wechsel des Verkehrsgutachters „auf Wunsch des Investors“ erfolgte. Weiter wurde berichtet, dass der neue Gutachter seine Arbeit auf Basis der Daten des vorherigen Büros aufnimmt, welche bereits übergeben wurden. Anfang Dezember 2024 wurden Verkehrszählgeräte des neuen Gutachters an verschiedenen Straßen im Stadtgebiet installiert.
- Wenn die Arbeit des neuen Gutachters auf den bestehenden Daten des vorherigen Büros basiert, warum waren zusätzliche Verkehrszählungen notwendig?
- Geplant war ein Treffen mit Mitgliedern der Verwaltung sowie Herrn Dommermuth in Montabaur Anfang Januar 2025.
Mit welchen Ergebnissen wurde das Treffen abgeschlossen?
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für das Outlet?
Wie sieht der Zeitplan für die weiteren Schritte der Outlet-Planung aus?
Die Verkaufsfläche des Outlet-Projekts wurde von 18.000 m² auf 15.000 m² reduziert. Darüber hinaus soll der Bau in zwei Bauabschnitten erfolgen, wobei dem Investor für den zweiten Bauabschnitt acht Jahre Zeit bis zur Fertigstellung eingeräumt wurden. Das Projekt gilt erst dann als abgeschlossen, wenn auch der zweite Bauabschnitt fertiggestellt ist. Bis dahin sollen die Flächen, die nicht als Outlet genutzt werden, als „Landschaft auf Zeit“ gestaltet werden.
- Wie ist die rechtliche Situation bezüglich der nicht als Outlet genutzten Flächen, die vom Investor erworben wurden und vielleicht acht Jahre lang als „Landschaft auf Zeit“ gestaltet werden? Ist vorgesehen, dass diese Flächen für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben? Welche vertraglichen Regelungen oder Vorgaben im Bebauungsplan regeln die Nutzungsrechte dieser Flächen?
- Falls die Fläche öffentlich zugänglich bleibt, wer ist für die Pflege, Sicherheit und Haftung der „Landschaft auf Zeit“ zuständig? Wer trägt die Kosten?
13-01-2025
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