Zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 20.11.024 haben wir nachgefragt:

Mit Blick auf den geplanten Erwerb von Grundstücken für die geplante Ansiedlung von Gewerbeflächen in den Bereichen der Erdbeerfelder an der Bornerstr. sowie am Gleisdreieck Hückeswagen-Wermelskirchen-Remscheid sind die Auswirkungen dieses Vorhabens auf die umliegenden Gewässer und das Grundwasser gemäß den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu prüfen. Besonders relevant ist dabei das in der WRRL verankerte Verschlechterungsverbot, welches sicherstellt, dass sich der Zustand der betroffenen Gewässer durch geplante Bauvorhaben nicht verschlechtern darf. Dies gilt für Oberflächengewässer und Grundwasser gleichermaßen. Eine potenzielle Ansiedlung von Gewerbe in diesem Bereich birgt u. a. folgende Risiken:

Gefährdung des Grundwasserhaushalts und der Wasserqualität durch Versiegelung und Veränderungen des natürlichen WasserhaushaltsBelastung durch Schadstoffe und Abwässer durch die neue Nutzung sowie durch erhöhtes Verkehrsaufkommen und industrielle Tätigkeiten.

Beeinträchtigung der umliegenden Quellgewässer und Wasserschutzgebiete, die möglicherweise für die Trinkwasserversorgung und den Erhalt der lokalen Biodiversität von Bedeutung sind.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

Wurde eine umfassende Umwelt- und Wasserschutzprüfung gemäß den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie in die Planung des Vorhabens einbezogen?

Welche Maßnahmen sind geplant, um Schadstoffeinträge und negative Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf die Versiegelung von Flächen und den potenziellen Anstieg des Verkehrs?

Wie wird die langfristige Überwachung der Wasserqualität und des Gewässerzustands in den betroffenen Gebieten sichergestellt?

Welche unabhängigen Kontrollen werden vorgesehen, um die Einhaltung des Verschlechterungsverbots zu überprüfen?

Sind die Kosten für die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, wie Überwachungsmaßnahmen, Schadstoffkontrollen, ökologische Ausgleichsmaßnahmen und mögliche Anpassungen des Bauvorhabens in den dargestellten Gesamtkosten berücksichtigt?

Welche zusätzlichen Kosten sind zu erwarten im Zusammenhang mit der Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und den damit verbundenen Auflagen zum Gewässerschutz?

Wer trägt die Kosten für die laufende Überwachung der Wasserqualität und für Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung möglicher Umweltschäden, falls es durch die Gewerbeansiedlung zu nachweisbaren Beeinträchtigungen der Gewässerqualität kommt?

Ist eine Kostenbeteiligung der ansiedelnden Unternehmen vorgesehen?

Sollte das Gewerbegebiet Gleisdreieck tatsächlich realisiert werden, entstünde ein Gewerbegebiet mit drei unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesätzen.

Welche Schritte plant die Stadt, um die Differenzen bei den Gewerbesteuersätzen der drei beteiligten Kommunen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit anzugleichen oder auszugleichen?

Wir erachten es als notwendig, dass diese Fragen vollständig geklärt sind, bevor die Kaufverträge unterschrieben werden!

Antwort der Verwaltung

06-11-2024


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