Am 28.04.2022 hat der Rat die Umsetzung des Projektes „Remscheid bringt’s“, finanziert durch Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie, mit einem Finanzvolumen von 30.000 € für das Jahr 2022 beschlossen. Vorgesehen war eine einjährige Anlaufphase vom 01.07.2022 bis 30.06.2023.
Dem RGA war am 19.06.2023 zu entnehmen, dass das Projekt „Remscheid bringt’s“ nicht läuft. „Ein Grund sei, dass nach wie vor nur wenige Händler ihre Teilnahme verbindlich zugesagt hätten.“ Wir hatten diesbezüglich drei Anfragen (April, November 2022, Januar 2023) an die Verwaltung gestellt. Im November 2022 teilte man uns mit: „Über die Anzahl der Teilnehmenden wird zu einem späteren Projektfortschritt im Rahmen einer Mitteilung berichtet.“
Wir bitten in diesem Zusammenhang um die schriftliche Beantwortung
folgender Fragen:
1. Wie viele Einzelhändler bzw. Teilnehmer konnten für dieses Projekt bislang gewonnen werden?
2. Wie viele Teilnehmer sind notwendig, damit das Projekt startet?
3. Warum wurden nicht im Vorfeld die Einzelhändler und Filialisten vor Ort über das Vorhaben informiert und die Bereitschaft zur Teilnahme abgefragt?
Der Beschlussvorlage war zu entnehmen: „Die erforderliche Anschubfinanzierung des Projektes im ersten Jahr wird mit 30.000 € für die operativen Tätigkeiten des Betreibers,
die Miete für das Remscheid bringt’s-Büro und Werbung veranschlagt.“
Als operative Tätigkeiten des Betreibers werden genannt:
Zentrale Organisation von „Remscheid bringt’s“
Besetzung des „Remscheid bringt’s“ Büros im erforderlichen Zeitumfang
Ansprechpartner für den Remscheider Einzelhandel und Bürgerinnen und Bürger
Digitale Erfassung der adressierten Warensendungen
Planung der Fahrtrouten einschließlich der Routenoptimierung
Abholung der Pakete bei den Remscheidern Einzelhändlern im Projektgebiet
Sortierung der Pakete für die Touren
Zustellung der Pakete auf dem Remscheider Stadtgebiet Abrechnung der Paketlieferungen gegenüber den teilnehmenden Einzelhändlern und werden vertraglich festgelegt. Eine weitere finanzielle Unterstützung durch die Stadt Remscheid ist nicht vorgesehen.“
4. Was wurde von den genannten operativen Tätigkeiten bislang umgesetzt?
5. Wird seitens des Betreibers am Projekt festgehalten, auch wenn die finanziellen Mittel aus der Anschubfinanzierung verbraucht sind?
6. Über welchen Zeitraum wurde der Mietvertrag abgeschlossen?
7. Wann gilt das Projekt als abgeschlossen?
8. Kann die Verwaltung die Rückzahlung von Kompensationsleistungen ausschließen?
Antwort der Verwaltung:
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