Unter Bezugnahme auf die Drucksache 17/0568 vom 19.02.2026 zur
Errichtung eines Modulbaus am Standort Bökerhöhe der Heinrich-Neumann- Schule haben wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Die Maßnahme umfasst ein Investitionsvolumen von rund 5,9 Mio. € brutto
und wird zu 100 % aus Mitteln nach § 2 Abs. 2 NRW-Infrastrukturgesetz 2025– 2036 finanziert.
I. Vergaberechtliche Einordnung bei Inhouse-Vergabe und Mitteln nach
dem NRW-Infrastrukturgesetz
Die Gründung der Remscheider Bildungsbau GmbH wurde unter anderem
damit begründet, Bauprojekte durch Inhouse-Vergaben effizienter und
schneller realisieren zu können. Gemäß Beschlussvorlage erfolgt die
Finanzierung vollständig aus bereitgestellten Sachinvestitionsmitteln nach
dem NRW-Infrastrukturgesetz.
2. Welche Nebenbestimmungen oder Vorgaben ergeben sich aus dem
Freigabe- bzw. Zuweisungsverfahren nach § 2 Abs. 2 NRW-
Infrastrukturgesetz für die konkrete Maßnahme am Standort
Bökerhöhe?
3. Welche vergaberechtlichen Vorschriften (insbesondere GWB, VgV,
VOB/A, UVgO) werden für die Umsetzung des Modulbaus zugrunde
gelegt?
II. Dringlichkeitsentscheidung und öffentliche Darstellung
Im Medienhandout zu den Kernpunkten der ersten 100 Tage von Herrn
Oberbürgermeister Sven Wolf vom 09.02.2026 heißt es:
„1. Schulneubau:
Die Verwaltung hat drei potenzielle Grundstücke für den zugesagten
Schulneubau identifiziert: Bökerhöhe, Hackenberger Straße (ehemals Haus
Lennep) und Hölterfeld. Über die Schulform wird nach Vorliegen des
Schulentwicklungsplans entschieden. Erste Rohdaten gibt es bereits, aber es ist zu früh, hieraus irgendwelche Maßnahmen abzuleiten.“ Weiter wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass über die Schulform erst nach
Vorliegen des Schulentwicklungsplans entschieden werde. Nach bisherigen
Ankündigungen soll der Schulentwicklungsplan im ersten Quartal 2026
vorgelegt werden.
Zehn Tage nach der „100-Tage-Pressekonferenz“, in der noch von drei
möglichen Standorten und einer Entscheidung nach Vorliegen des
Schulentwicklungsplans die Rede war, wird nun eine Beschlussvorlage für den Standort Bökerhöhe eingebracht. Um zu vermeiden, dass der Eindruck
entsteht, zwischen öffentlicher Kommunikation, Schulentwicklungsplanung
und tatsächlichem Planungsstand bestehe eine Diskrepanz, halten wir eine
2umfassende und transparente Darstellung der Entscheidungs- und
Zeitabläufe für erforderlich.
Inwieweit steht die nun vorgelegte Beschlussfassung mit dem im
Medienhandout angekündigten Vorgehen – insbesondere der
vorgesehenen Entscheidung nach Vorliegen des
Schulentwicklungsplans im ersten Quartal 2026 – in Einklang?
Wann wurde verwaltungsintern entschieden, den Standort Bökerhöhe
konkret für die Zusammenführung der Heinrich-Neumann-Schule
vorzusehen?
Ist der nun geplante Modulbau bereits der im Medienhandout
angekündigte Schulneubau – oder ist darüber hinaus ein weiterer
Schulneubau vorgesehen? Wenn ja, welcher?
Aus welchen Gründen wurde diese Standortkonkretisierung weder im
Schulausschuss am 04.02.2026 noch im Rahmen der 100-Tage-Bilanz
dargestellt?
III. Wirtschaftlichkeit und Reihenfolge der Beschlussfassung
Die Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung soll gemäß
Beschlussvorlage erst noch erstellt und später vorgelegt werden. Zudem wird ausgeführt, dass das gesetzliche Erfordernis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß § 13 KomHVO NRW erst mit Vorlage der Untersuchung erfüllt werde.
Warum erfolgt nun der Beschluss vor Vorlage der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und einer Machbarkeitsstudie?
Wurde eine Alternativenprüfung (Sanierung, Teilneubau, vollständiger
Neubau, anderer Standort) durchgeführt?
Ist der Modulbau als dauerhafte oder Interimslösung vorgesehen?
Wie wird der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 75
GO NRW) bereits vor Abschluss der Untersuchung sichergestellt?
Wir begrüßen ausdrücklich die Investition in die Heinrich-Neumann-Schule.
Die Förderschule benötigt dringend angemessene räumliche Bedingungen,
und eine Verbesserung der Schülerinnen und Schüler ist unbestritten
notwendig. Gleichwohl ist nicht nachvollziehbar, warum Politik und
Öffentlichkeit erst spät in eine offenbar bereits weit vorbereitete Entscheidung einbezogen wurden. Eine frühzeitige und transparente Darstellung trägt wesentlich zur Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der Maßnahme bei.
22.02.026


