Unter Bezugnahme auf die Drucksache 17/0568 vom 19.02.2026 zur

Errichtung eines Modulbaus am Standort Bökerhöhe der Heinrich-Neumann- Schule haben wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Die Maßnahme umfasst ein Investitionsvolumen von rund 5,9 Mio. € brutto

und wird zu 100 % aus Mitteln nach § 2 Abs. 2 NRW-Infrastrukturgesetz 2025– 2036 finanziert.

I. Vergaberechtliche Einordnung bei Inhouse-Vergabe und Mitteln nach

dem NRW-Infrastrukturgesetz

Die Gründung der Remscheider Bildungsbau GmbH wurde unter anderem

damit begründet, Bauprojekte durch Inhouse-Vergaben effizienter und

schneller realisieren zu können. Gemäß Beschlussvorlage erfolgt die

Finanzierung vollständig aus bereitgestellten Sachinvestitionsmitteln nach

dem NRW-Infrastrukturgesetz.

2. Welche Nebenbestimmungen oder Vorgaben ergeben sich aus dem

Freigabe- bzw. Zuweisungsverfahren nach § 2 Abs. 2 NRW-

Infrastrukturgesetz für die konkrete Maßnahme am Standort

Bökerhöhe?

3. Welche vergaberechtlichen Vorschriften (insbesondere GWB, VgV,

VOB/A, UVgO) werden für die Umsetzung des Modulbaus zugrunde

gelegt?

II. Dringlichkeitsentscheidung und öffentliche Darstellung

Im Medienhandout zu den Kernpunkten der ersten 100 Tage von Herrn

Oberbürgermeister Sven Wolf vom 09.02.2026 heißt es:

„1. Schulneubau:

Die Verwaltung hat drei potenzielle Grundstücke für den zugesagten

Schulneubau identifiziert: Bökerhöhe, Hackenberger Straße (ehemals Haus

Lennep) und Hölterfeld. Über die Schulform wird nach Vorliegen des

Schulentwicklungsplans entschieden. Erste Rohdaten gibt es bereits, aber es ist zu früh, hieraus irgendwelche Maßnahmen abzuleiten.“ Weiter wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass über die Schulform erst nach

Vorliegen des Schulentwicklungsplans entschieden werde. Nach bisherigen

Ankündigungen soll der Schulentwicklungsplan im ersten Quartal 2026

vorgelegt werden.

Zehn Tage nach der „100-Tage-Pressekonferenz“, in der noch von drei

möglichen Standorten und einer Entscheidung nach Vorliegen des

Schulentwicklungsplans die Rede war, wird nun eine Beschlussvorlage für den Standort Bökerhöhe eingebracht. Um zu vermeiden, dass der Eindruck

entsteht, zwischen öffentlicher Kommunikation, Schulentwicklungsplanung

und tatsächlichem Planungsstand bestehe eine Diskrepanz, halten wir eine

2umfassende und transparente Darstellung der Entscheidungs- und

Zeitabläufe für erforderlich.

 Inwieweit steht die nun vorgelegte Beschlussfassung mit dem im

Medienhandout angekündigten Vorgehen – insbesondere der

vorgesehenen Entscheidung nach Vorliegen des

Schulentwicklungsplans im ersten Quartal 2026 – in Einklang?

Wann wurde verwaltungsintern entschieden, den Standort Bökerhöhe

konkret für die Zusammenführung der Heinrich-Neumann-Schule

vorzusehen?

Ist der nun geplante Modulbau bereits der im Medienhandout

angekündigte Schulneubau – oder ist darüber hinaus ein weiterer

Schulneubau vorgesehen? Wenn ja, welcher?

Aus welchen Gründen wurde diese Standortkonkretisierung weder im

Schulausschuss am 04.02.2026 noch im Rahmen der 100-Tage-Bilanz

dargestellt?

III. Wirtschaftlichkeit und Reihenfolge der Beschlussfassung

Die Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung soll gemäß

Beschlussvorlage erst noch erstellt und später vorgelegt werden. Zudem wird ausgeführt, dass das gesetzliche Erfordernis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß § 13 KomHVO NRW erst mit Vorlage der Untersuchung erfüllt werde.

Warum erfolgt nun der Beschluss vor Vorlage der

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und einer Machbarkeitsstudie?

Wurde eine Alternativenprüfung (Sanierung, Teilneubau, vollständiger

Neubau, anderer Standort) durchgeführt?

Ist der Modulbau als dauerhafte oder Interimslösung vorgesehen?

Wie wird der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 75

GO NRW) bereits vor Abschluss der Untersuchung sichergestellt?

Wir begrüßen ausdrücklich die Investition in die Heinrich-Neumann-Schule.

Die Förderschule benötigt dringend angemessene räumliche Bedingungen,

und eine Verbesserung der Schülerinnen und Schüler ist unbestritten

notwendig. Gleichwohl ist nicht nachvollziehbar, warum Politik und

Öffentlichkeit erst spät in eine offenbar bereits weit vorbereitete Entscheidung einbezogen wurden. Eine frühzeitige und transparente Darstellung trägt wesentlich zur Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der Maßnahme bei.

22.02.026