hier: zeitlich gestuftes Anmeldeverfahren für Gesamtschulen
Die Verwaltung wird beauftragt, das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen in Remscheid ab dem Schuljahr 2026/2027 wie folgt zu ändern und die hierfür erforderliche Genehmigung bei der zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde zu beantragen:
- Die Anmeldungen für die Gesamtschulen (ergänzend: Sekundarschule) erfolgen in einem eigenen, zeitlich vorgezogenen Anmeldezeitraum.
- Erst nach Abschluss dieses Anmeldezeitraums und nach Vorliegen der Aufnahme- oder Ablehnungsbescheide für die Gesamtschulen (ergänzend: Sekundarschule) finden die Anmeldungen für die übrigen weiterführenden Schulformen (Gymnasien, Realschulen und Hauptschule) statt.
Begründung
Mit dem Halbjahreszeugnis erhalten die Eltern eine Schulformempfehlung für das Gymnasium, die Realschule oder die Hauptschule. Empfehlungen für die Gesamtschule werden dabei grundsätzlich ebenfalls ausgesprochen.
Durch die Vereinheitlichung der Anmeldetermine für alle weiterführenden Schulen können Eltern ihr Kind derzeit an einer Schule anmelden. Alle Schulformen nehmen zeitgleich Anmeldungen entgegen. Dieses Verfahren wurde in Remscheid bereits früher praktiziert, jedoch nach Elternprotest wieder geändert, weil es den Elternwillen nicht verlässlich abbildete.
Vor der Änderung bestand die Möglichkeit, zunächst eine Anmeldung an einer Gesamt- oder Sekundarschule vorzunehmen und erst nach einer Entscheidung – im Falle einer Ablehnung – eine Anmeldung an einer anderen weiterführenden Schule gem. Empfehlung vorzunehmen.
Mit der erneuten Vereinheitlichung der Anmeldetermine ist diese Möglichkeit entfallen. Die Folge ist, dass viele Eltern erst gar nicht versuchen, ihr Kind an einer Gesamtschule anzumelden. Nicht, weil sich ihre Entscheidung für die Schulform geändert hat, sondern um das Risiko einer Ablehnung ohne gesicherte Alternative zu vermeiden.
Infolgedessen lassen die Anmeldezahlen keinen verlässlichen Rückschluss auf den tatsächlichen Bedarf zu. Weiter stützt sich auch der Schulentwicklungsplan maßgeblich auf Anmeldezahlen. Wenn diese Zahlen den tatsächlichen Elternwillen nicht widerspiegeln, ist auch die Datengrundlage für schulpolitische Entscheidungen nur eingeschränkt belastbar. Eine Änderung des Anmeldeverfahrens ist daher eine notwendige Voraussetzung für eine verlässliche Schulentwicklungsplanung.
Sollten veränderte Anmeldezahlen infolge der Änderung des Anmeldeverfahrens Auswirkungen auf andere Schulformen haben, stellt dies aus unserer Sicht kein strukturelles Problem dar, sondern ist Ausdruck des Elternwillens.
Das vorgeschlagene gestufte Anmeldeverfahren stellt sicher, dass alle Kinder unter gleichen Voraussetzungen ihren Bildungsweg entsprechend der Empfehlung verfolgen können und schafft zugleich eine verlässliche Datengrundlage für die zukünftige Schulentwicklungsplanung. 16-12-2025


