(Nichts) Neues zu den Outletplanungen
Am 12. März 2025 fand die Sitzung der Bezirksvertretung Lennep statt, zu der auch Outlet-Investor Philipp Dommermuth eingeladen war. Herr Dommermuth stellte unter anderem neue Entwürfe für die begrünte Dachlandschaft vor. Dr. Will von der ecostra GmbH präsentierte die Auswirkungsanalyse auf den Einzelhandel.
Auswirkungen auf den Einzelhandel
Laut der Analyse von Herrn Dr. Will hat das Outlet insbesondere für Elberfeld erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen, mit einem Umsatzrückgang von 11,9 Mio. € pro Jahr. Für Solingen-Mitte liegt dieser bei zwei Mio. €, während für die Remscheider Innenstadt ein Rückgang von 3,7 Mio. € und für Lennep 0,2 Mio. € prognostiziert werden. Dabei betonte Dr. Will, dass die Berechnungen auf einem „Worst-Case-Szenario“ basieren.
Fehlende Gutachten
Zwei Jahre nach der ersten Präsentation des Outlet-Projekts liegen noch immer keine Gutachten vor. Als Ursache für die Verzögerung wird die Reduzierung der Verkaufsfläche angegeben. In der Sitzung wurde zudem – als Antwort auf eine Einwohnerfrage – bekanntgegeben, dass neben dem Verkehrsgutachter auch die Gutachter für die schalltechnische Untersuchung und das Luftschadstoffgutachten ausgetauscht wurden. Diese Aufgaben übernimmt nun das Büro Peutz aus Düsseldorf.
Fragen zur Verkehrs- und Parkplatzsituation sowie zur Tiefgarage blieben unbeantwortet, da die Planung der Stellplätze laut Verwaltung noch nicht abgeschlossen sei. Zudem teilte die Verwaltung aufgrund der vielen Nachfragen mit, dass Fakten erst präsentiert würden, sobald sie vorliegen. Allerdings wurden, obwohl viele Fakten nicht vorlagen, seitens der Verwaltung und des Investors Ankündigungen gemacht, die nicht eingehalten wurden („Die Gutachten liegen vor den Sommerferien 2024 vor“ etc.). Darüber hinaus werden viele Informationen erst auf Nachfrage bekanntgegeben, was weitere Nachfragen nach sich zieht. Eine transparente Informationspolitik hätte und würde viele dieser Anfragen überflüssig machen oder zumindest deutlich reduzieren.
Bauphasen und „Landschaft auf Zeit“
Die ursprünglich geplante Verkaufsfläche des Outlets wurde von 18.000 qm auf 15.000 qm reduziert. Im ersten Bauabschnitt sollen zunächst 12.000 qm Verkaufsfläche auf dem Gelände des Stadions entstehen. Die weiteren Flächen, darunter die ehemalige katholische Grundschule und der Jahnplatz, sollen in einem zweiten Bauabschnitt realisiert werden. Die Stadt hat dem Investor hierfür eine Frist von acht Jahren eingeräumt. Bis dahin soll das Gelände als „Landschaft auf Zeit“ genutzt werden – wie genau, ist jedoch noch unklar.
Folgen der „Landschaft auf Zeit“
Diese Vorgehensweise bringt erhebliche Herausforderungen für Lennep mit sich:
• Der Wegfall des Jahnplatzes als Parkplatz verschärft die ohnehin angespannte Parksituation.
• Baustellen und Verkehrseinschränkungen aufgrund des Baus in zwei Phasen könnten die erhofften Synergieeffekte zwischen Outlet und bestehendem Einzelhandel beeinträchtigen.
Unklare Rechtslage der nicht genutzten Flächen
Wir hatten schriftlich angefragt, wie die rechtliche Situation der vom Investor erworbenen, aber nicht sofort bebauten Flächen geregelt sei. Konkret wollten wir wissen, ob diese Bereiche öffentlich zugänglich sind und welche vertraglichen Regelungen oder Vorgaben im Bebauungsplan die Nutzungsrechte festlegen. Die Verwaltung erklärte dazu, dass diese Fragen noch in Bearbeitung seien und Informationen veröffentlicht würden, sobald sie vorliegen.
Weiter fragten wir an, wer im Falle einer öffentlichen Zugänglichkeit der Flächen für Pflege, Sicherheit und Haftung verantwortlich sei und wer die Kosten trägt. Auch hierzu konnte die Verwaltung noch keine Aussagen treffen.
Auf unsere weitere mündliche Nachfrage in der Sitzung erklärte Rechtsdezernentin Frau Real-Nocke, dass man „natürlich noch in die Altstadt gehen könne“. Dies haben wir nicht infrage gestellt, da sowohl die Mühlenstraße als auch die Straße Am Stadion als Zugang zur Altstadt erhalten bleiben. Eine konkrete Antwort auf die offenen Fragen steht somit weiterhin aus.
Dringlichkeit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
Einen weiteren Punkt, den Dr. Will von der ecostra GmbH hervorhob, ist das veraltete Einzelhandelskonzept. Das Konzept wurde 2014 erstellt und somit sei eine Aktualisierung dringend erforderlich, da eine veraltete Planungsgrundlage auch rechtlich angreifbar sein könnte.
Bereits 2022 hatten wir einen Antrag auf Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes gestellt, der vom Rat beschlossen wurde. 2023 wurde dieser Beschluss jedoch im Rahmen des Grundsatzbeschlusses zum Outlet-Center wieder aufgehoben. Die Verwaltung verzichtete auf eine Fortschreibung und erklärte stattdessen, die Auswirkungsanalyse solle in den weiteren Planungsprozess einfließen. Laut Dr. Will wird eine Fortschreibung einige Zeit in Anspruch nehmen. Man geht jedoch weiterhin davon aus, dass Outlet 2028 zu eröffnen…
13-03-2025
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