Bericht aus der Sitzung des Rates am 17.08.2023

Vor der regulären Sitzung des Hauptausschusses am fand eine außerordentliche Sitzung des Rates statt. Grund hierfür war unter anderem die Notwendigkeit, zur Deckung von Personalmehrbedarfen im Fachdienst Soziales und Wohnen entsprechende Stellen zu beschließen. Aufgrund des Personalmangels gab es bei der Beantragung der Grundsicherung im Alter, Wartezeiten bis zu einem Jahr. Warum diese Stellen nicht bereits im Rahmen des Beschlusses zum Doppelhaushalt im April 2023 beschlossen wurden, gleichwohl der Verwaltung der Personalbedarf bekannt war, ist nicht nachvollziehbar.

Beschlossen wurde die Nachfinanzierung der Brandschutzmaßnahmen Klosterkirche. Aufgrund von Kostensteigerungen werden zusätzliche 298.315,00 € für die Umsetzung der Maßnahmen benötigt. Weiter wurde die Einführung des Deutschlandtickets für Schüler in Remscheid beschlossen.

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung ging es um die Beauftragung eines Sanierungsträgers für das städtebauliche Sanierungsgebiet „Alleestraße. Dem haben wir nicht zustimmen können, da wir von der Ausweisung der Alleestr. als Sanierungsgebiet zwecks Revitalisierung nicht überzeugt sind. Hintergrund: Rund 85 Mio. Euro sollen in die Alleestr. investiert werden. Die Stadt soll ca. 33 Mio. Euro tragen, wobei der größte Teil aus Städtebau Fördermittel (26 Mio.) finanziert werden soll. Rund 48 Mio. Euro sollen die Immobilienbesitzer für die vorgeschlagenen Investitionen aufbringen. In einem Sanierungsgebiet bedarf es für alle wirtschaftlich bedeutsamen, auch ursprünglich genehmigungsfreien Vorgängen, wie z.B. Abschluss von Gewerbemietverträgen, Modernisierung, Verkauf usw., der Genehmigung der Behörden, die alle Eigentümer einer Immobilie innerhalb des Gebietes einzuholen haben. D.h. mehr Auflagen und Genehmigungserfordernisse, hoher Verwaltungsaufwand und Beschneidung von Eigentümerbefugnissen. Zwar können die Kosten für die Modernisierung oder Instandhaltung in den ersten sieben Jahren mit jeweils 9 % und in den folgenden vier Jahren mit jeweils 7 % abgeschrieben werden, jedoch sind wir skeptisch, dass gerade in Zeiten steigender Inflation und Zinsen, entsprechende Investitionen durch die Immobilienbesitzer getätigt werden, zumal diese, ebenso wie die Umsetzung der Gestaltungssatzung, nicht verpflichtend ist. Darüber hinaus sind nach der Auflösung des Sanierungsgebietes Ablösebeiträge an die Stadt fällig. Ein schönes Zitat dazu aus dem Netz: „Eine Baustelle, auf der mehr Rechtsanwälte und Steuerberater als Bauarbeiter anzutreffen sind, liegt mit Sicherheit in einem Sanierungsgebiet“. Welche Auswirkungen darüber hinaus die neuen Förderrichtlinien zur Städtebauförderung des Landes auf das Projekt haben, bleibt abzuwarten. Hier wird sehr viel Geld in die Hand genommen, gleichwohl der Aufwand, aus unserer Sicht, in keinem Verhältnis zum Erfolg steht.


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