Bürgerinnen und Bürger können Einwohnerfragen während der Sitzungen des Rates oder der Bezirksvertretungen einbringen. Hier ist der Ablauf im Detail:
- Vorbereitung der Frage: Die Frage muss sich auf Angelegenheiten der Stadt oder des jeweiligen Bezirks beziehen. Themen dürfen nicht laufende Gerichtsverfahren betreffen, nichtöffentliche Angelegenheiten behandeln oder beleidigend sein.
- Fristgerechte Einreichung: Fragen müssen in der Regel sieben bis zehn Tage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt oft an das Bürgermeisterbüro oder die Geschäftsführung der jeweiligen Bezirksvertretung. https://www.remscheid.de/politik-verwaltung/rat-der-stadt/bezirksvertretungen/index.php
- Bekanntgabe und Teilnahme: Termine und Themen der Sitzungen können im Ratsinformationssystem der Stadt Remscheid eingesehen werden. Fragensteller werden möglicherweise schriftlich über den Zeitpunkt ihrer Fragestellung informiert. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich, sodass Interessierte teilnehmen können.
- Einwohnerfragestunde: Während der Sitzung können die eingereichten Fragen vorgebracht werden. Es besteht meist die Möglichkeit, ein bis zwei Zusatzfragen direkt vor Ort zu stellen. Wenn eine Antwort nicht direkt erfolgen kann, wird sie schriftlich nachgereicht.
- Antwort und Nachbereitung: Falls der Fragesteller nicht anwesend sein kann, wird die Antwort ebenfalls schriftlich zugestellt.
Anregungen und Beschwerden
Jeder kann sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder eine Bezirksvertretung wenden (§ 24 Gemeindeordnung). Das muss schriftlich geschehen und eine Angelegenheit betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt. Ein solches Gremium ist die Kommission für Anregungen und Beschwerden des Rates der Stadt Remscheid.
Wie läuft das Verfahren ab?
Bürger haben die Möglichkeit im Ausschuss ihr Anliegen schriftlich einzureichen und in der Sitzung vorzutragen. Beschwerden werden grundsätzlich in der Beschwerdekommission vorberaten, an deren Sitzungen die Beschwerdeführer teilnehmen können. Das mit politischen Vertreter*innen besetzte Gremium entscheidet über das weitere Vorgehen. Die Kommission selber trifft keine Entscheidung, sondern beschließt lediglich eine Empfehlung. Je nach Zuständigkeit entscheidet der Rat, ein Fachausschuss, eine Bezirksvertretung oder die Verwaltung über die Anregung.
Das Schreiben
Zu Beginn richten Sie eine Mail oder Brief (Musterbrief) an die Kommission für Anregungen und Beschwerden. Diese sollte mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin beim Gremium eingehen. In Ihrem Schreiben schildern Sie Ihr Anliegen und einen konkreten Vorschlag. In der Regel bekommen Sie von der Geschäftsstelle der Beschwerdekommission eine Antwort über das weitere Vorgehen, und werden zu einer der nächsten Sitzungen eingeladen. Erfahrungsgemäß kann dies ein paar Monate dauern, denn in der Zwischenzeit erarbeitet die zuständige Fachverwaltung eine Stellungnahme zu Ihrem Anliegen. In dringenden Fällen kann die Beschwerdekommission auch zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden.
Die Sitzung
Die Sitzung ist öffentlich. Meist werden mehrere Anregungen bzw. Beschwerden behandelt. In der Sitzung können Sie ihr Anliegen noch einmal mündlich vorstellen. Diese Chance sollten Sie unbedingt nutzen! Sie können Ihr Statement auch von einem Blatt ablesen. Danach wird die Verwaltung und die Mitglieder des Ausschusses zu Ihrem Anliegen ebenfalls mündlich Stellung nehmen, und evtl. auch Fragen an die Verwaltung stellen.Leider ist es oft so, dass die Verwaltung in ihrer schriftlichen Stellungnahme bereits einen möglichen Beschluss vorschlägt. Der Ausschuss zwei Möglichkeiten: Er kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen, oder er formuliert einen komplett neuen, eigenen Vorschlag über den dann abschließend abgestimmt wird.
Lohnt sich der Aufwand überhaupt?
Ja! Im Grunde ist es nur eine Mail oder Brief den Sie schreiben müssen, um Ihr Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen. Mit Ihrem Anliegen muss sich nicht nur die zuständige Fachverwaltung auseinandersetzen, sondern man erreicht auch die politischen Vertreter*innen der unterschiedlichen Fraktionen. Parallel können Sie diese Einladung zum Ausschuss auch für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit benutzen.
Welche Anregungen und Beschwerden sind möglich?
Bis auf wenige Ausnahmen ist alles möglich. Nicht möglich sind Dienstaufsichtsbeschwerden, Anliegen zu denen es bereits laufende Gerichtsverfahren gibt oder über Bauprojekte die schon über eine Baugenehmigung verfügen.
Man kann ein Anliegen einzeln oder auch als Gruppe einreichen. Die einreichende Person – Petent genannt -, muss weder Remscheider noch Deutscher sein, auch Jugendliche können sich an den Ausschuss wenden.Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wir helfen Ihnen echt. gerne!