Der Verkauf der Outlet Grundstücke ist bereits notariell beurkundet worden, doch bislang sind die neuen Pläne nach der Bekanntgabe des Investors die Verkaufsfläche um 3.000 qm auf 15.000 qm zu verkleinern nicht veröffentlicht worden. Gleiches gilt für die Gutachten. Die Stellungnahmen, die die Bürger im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung eingebracht haben, beziehen sich somit auf Pläne, die bereits während der Offenlage geändert wurden. Zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 20.11.2024 haben wir nachgefragt:
Entgegen den ursprünglichen Planungen wird die geplante Verkaufsfläche im Bebauungsplan des Outlets von 18.000 qm auf 15.000 qm verkleinert. Im ersten Bauabschnitt ist eine Verkaufsfläche von 12.000 qm vorgesehen.
Gegenüber dem RGA erklärte Herr Dommermuth Ende September, dass er in den vorliegenden Gutachten keine Probleme erkennt, die das Projekt gefährden könnten. Demnach liegen offensichtlich Gutachten vor.
- Welche Gutachten liegen vor?
- Warum werden die vorhandenen Gutachten nicht veröffentlicht?
- Welche Flächen und Verkaufsflächen dienten als Grundlage für die Erstellung der Gutachten?
Entsprechend der verringerten Verkaufsfläche dürfte auch weniger Parkraum benötigt werden.
- An welcher Stelle sind Stellplätze und Tiefgaragen nun konkret geplant?
Der Investor hat acht Jahre Zeit, den zweiten Bauabschnitt zu realisieren. Weitere 3.000 qm Verkaufsfläche sollen in einem neuen Verfahren geprüft werden. In diesem Zusammenhang erklärte Herr Dommermuth auf Nachfrage dem RGA, „dass nichts abgespeckt werde.“
- Welche Flächen werden, im zweiten, welche im dritten Bauabschnitt (neues Verfahren) bebaut?
- Wie viel Gastronomiefläche ist nach der Reduzierung der Verkaufsfläche im ersten Bauabschnitt geplant?
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fanden die gemäß § 3 BauGB vorgeschriebenen Bürgerinformationsveranstaltungen statt. Bei beiden Veranstaltungen hatten sowohl alle Bürger als auch die jungen Lenneper die Möglichkeit, sich zu den Outlet-Plänen zu äußern und ihre Ideen einzubringen.
- Wann werden die Ergebnisse aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt?
- Werden die eingebrachten Anregungen und Ideen in den neuen Plänen – auch unter den veränderten Rahmenbedingungen – berücksichtigt?
- Wann werden der Öffentlichkeit die neuen Pläne präsentiert?
Dem Investor wird acht Jahre Zeit eingeräumt, den zweiten Bauabschnitt zu realisieren. Gemäß DS 16/6309 heißt es: „Die Stadt ist zum Wiederkauf des gesamten Grundbesitzes berechtigt, wenn er nicht dauerhaft als Outlet genutzt oder die Verkaufsflächen nicht zumindest am Markt zur Vermietung angeboten werden (die fehlende Fertigstellung des Vorhabens ist davon auch umfasst). Als dauerhaft gilt ein ununterbrochener Zeitraum von mindestens 24 Monaten.“
- Wie wird dies mit der Tatsache vereinbart, dass der zweite Bauabschnitt eventuell erst nach mehreren Jahren realisiert wird?
- Gelten die 24 Monate für den ersten Bauabschnitt oder für das gesamte Projekt?
- Wann gilt in diesem Sinne das Vorhaben als fertiggestellt?
- Was wurde bezüglich der zeitlichen Umsetzung der weiteren 3.000 qm Verkaufsfläche vereinbart?
Beantwortung der Anfrage vom Ratsmitglied Frau Stamm vom 20.10.2024 zum Outlet (DS 16:6675)
21.10.2024
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