Keine Zustimmung zu den Gebührenerhöhungen der TBR!
Der Rat hat in der letzten Sitzung mehrheitlich weitere Erhöhungen der Gebühren für das Jahr 2026 beschlossen. Betroffen sind die Bereiche Entwässerung, Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst sowie der Wertstoffhof.
Für einen Vier-Personen-Haushalt ergibt sich daraus eine Mehrbelastung von 76,70 € pro Jahr, was einer Steigerung von 6,9 % gegenüber 2025 entspricht. Seit 2018 ist die jährliche Gebührenbelastung für einen vergleichbaren Haushalt insgesamt um rund 280 € gestiegen.
Die Verwaltung führt die Gebührenerhöhungen unter anderem auf gestiegene Personal- und Energiekosten, höhere Beiträge an den Wupperverband sowie auf die CO₂-Bepreisung bei der Müllverbrennung zurück. Für das Jahr 2026 wird im Bereich der Abfallentsorgung eine Belastung aus dem nationalen Emissionshandel (BEHG) in Höhe von 30,73 € je Tonne Abfall angesetzt. Bei einer prognostizierten Abfallmenge von 30.505 Tonnen ergibt sich daraus ein zusätzlicher Kostenansatz von rund 937.000 €, was etwa 6 % des Gebührenbedarfs im Bereich Restabfall entspricht.
Darüber hinaus sieht der Wirtschaftsplan 2026 Investitionen von rund 31,5 Mio. € vor. Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme von bis zu 29,97 Mio. € vorgesehen. Die daraus resultierenden Zins- und Abschreibungskosten wirken langfristig und fließen nach den Vorgaben der Gebührenkalkulation in die Gebührenbedarfsberechnungen ein.
Zudem ist vorgesehen, dass die Technischen Betriebe Remscheid (TBR) im Jahr 2026 einen Betrag von 3,8 Mio. € an die Stadt Remscheid abführen. Dem steht ein im Wirtschaftsplan ausgewiesener Jahresüberschuss von rund 2,1 Mio. € gegenüber. Die vorgesehene Abführung übersteigt damit den geplanten Jahresüberschuss. Nach den vorliegenden Wirtschafts- und Finanzplanungen erfolgt die Abführung aus der Gesamtliquidität der TBR, die sich aus laufenden Einnahmen sowie der für das Jahr 2026 vorgesehenen Kreditaufnahme speist.
Den Vorlagen liegt keine Prioritätenliste zugrunde. Es wird nicht differenziert dargestellt, welche Investitionen zwingend erforderlich sind und welche gegebenenfalls zeitlich gestreckt oder verschoben werden könnten. Die Maßnahmen sind vielmehr als gleichrangig dargestellt und gegenseitig deckungsfähig.
In den Gebührenkalkulationen werden zudem steigende Verwaltungsgemeinkosten ausgewiesen, die anteilig auf die einzelnen Gebührenbereiche umgelegt werden. Als Ursachen für Kostensteigerungen werden unter anderem höhere EDV-Kosten und auch die Ausweitung der Social-Media-Präsenz verwiesen. Diese Kosten fließen im Rahmen der Umlagen in die Gebührenkalkulation ein.
Eine konkrete bezifferte Darstellung der hierfür anfallenden Kosten oder deren Anteil an der Gebührenkalkulation ist den Unterlagen nicht zu entnehmen. Unsere entsprechende Nachfrage konnte in der Sitzung nicht beantwortet werden. Die Verwaltung sagte zu, hierzu eine schriftliche Antwort in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.
Weiter bleibt festzuhalten, dass den Vorlagen kein konkretes Konzept zur Begrenzung oder Senkung von Kosten zu entnehmen ist. Es werden keine Maßnahmen dargestellt, mit denen steigende Aufwendungen strukturell reduziert oder kompensiert werden könnten. Ansätze zur Effizienzsteigerung, zur Überprüfung bestehender Standards oder zur zeitlichen Streckung kostenintensiver Maßnahmen werden nicht aufgeführt. Stattdessen basieren die Gebührenkalkulationen auf der vollständigen Weitergabe der prognostizierten Kostenentwicklung, wodurch die entstehenden Mehrbelastungen in mehreren Gebührenbereichen unmittelbar von den Bürgern zu tragen sind.
Aufgrund der dargestellten Kostenentwicklung, der vorgesehenen Kreditfinanzierung, der Abführung an die Stadt, der fehlenden Priorisierung der Investitionen sowie des fehlenden Konzepts zur Kostensenkung zur Vermeidung weiterer Kostenbelastungen zulasten der Bürger haben wir den Gebührenerhöhungen nicht zugestimmt.
04-11-2025


