Rücknahme der Erhöhung der Grundsteuer B – Senkung des Hebesatzes auf 770 Punkte! Antrag zur Sitzung des Rates am 10.04.2025
Die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 1.058 Punkte wird zurückgenommen. Der Hebesatz wird auf 770 Punkte gesenkt. Diese Maßnahme erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Gesetzentwurf zum Altschuldenfonds des Landes NRW beschlossen wird.
Begründung:
Im Jahr 2023 wurde im Rahmen des Doppelhaushalts 2023/2024 die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer auf 770 Punkte beschlossen. Mit ihrem Begleitantrag hatte die Gestaltungsmehrheit aus SPD, FDP und Grünen die Grundsteuererhöhung um 65 statt der ursprünglich geplanten 180 Punkte angehoben. In diesem Begleitantrag wurde festgehalten: „Die Erhöhung für das Jahr 2024 wird eingeplant für den Fall, dass eine Altschuldenregelung nicht erfolgt. Mit Eintreten einer Altschuldenregelung ist der Hebesatz entsprechend zu reduzieren.“
Ende 2024 wurde im Rahmen der Grundsteuerreform eine weitere Erhöhung des Hebesatzes auf 1.058 Punkte beschlossen.
Die Landesregierung hat mittlerweile einen Gesetzentwurf zur teilweisen Entschuldung der nordrhein-westfälischen Kommunen vorgestellt. Angesichts der absehbaren Lösung für die Altschuldenproblematik sollte das ursprünglich gegebene Versprechen, den Hebesatz mit Eintreten einer Altschuldenregelung zu reduzieren, auch umgesetzt werden.
Die Erhöhung der Grundsteuer B hat direkte Auswirkungen auf Eigenheimbesitzer, Mieter und Gewerbetreibende und fällt in eine Zeit, in der viele Bürgerinnen und Bürger bereits mit steigenden Lebenshaltungskosten und hohen Energiepreisen zu kämpfen haben. Neben sozialen Komponenten sorgt die umfangreiche Grundsteuererhöhung auch für eine geringe Kaufkraft der Einwohnerinnen und Einwohner sowie geringere private Investitionen und hat damit auch unmittelbare negative Auswirkungen auf die lokale Wirtschaftskraft.
Sollte die mehrfach angekündigte Altschuldenregelung erneut nicht umgesetzt werden, erachten wir es als notwendig, angesichts der finanziellen Belastungen der Bürger zu prüfen, ob weniger dringende Ausgaben im Haushalt gestrichen oder zurückgestellt werden können.
Eine verantwortungsvolle Finanzpolitik sollte darauf abzielen, Belastungen sozial verträglich zu gestalten und gleichzeitig die Attraktivität des Standorts Remscheid zu erhalten.
11-03-2025
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