RSBB_Wirtschaftsplan_2026_Stand_02_12_2025
Zum Wirtschaftsplan der neuen Schulbaugesellschaft
In der Ratssitzung am 18.12.2025 lag der Wirtschaftsplan der neu gegründeten Schulbaugesellschaft für das Jahr 2026 vor. Die Gesellschaft wurde gegründet, um Schul- und Kitabauten schneller umzusetzen. Als zentrales Argument wurde dabei bislang insbesondere das komplexe kommunale Vergaberecht angeführt.
Neues Vergaberecht schwächt ursprüngliche Begründung
Ab dem Jahr 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine Neuregelung des kommunalen Vergaberechts. Kommunen erhalten unterhalb der EU-Schwellenwerte künftig deutlich mehr Spielraum bei der Vergabe von Bauleistungen. Ausschreibungen können damit auch direkt durch die Stadtverwaltung flexibler und weniger aufwendig durchgeführt werden.
Unabhängig von den ab 2026 geltenden Erleichterungen im kommunalen Vergaberecht sind bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln von Land, Bund oder EU regelmäßig zusätzliche vergaberechtliche Vorgaben einzuhalten. Diese können dazu führen, dass auch weiterhin förmliche oder wettbewerbliche Verfahren erforderlich sind, um Fördermittel nicht zu gefährden. Der tatsächliche Beschleunigungseffekt durch die Neuregelung relativiert sich damit insbesondere bei geförderten Schulbauprojekten.
Vor diesem Hintergrund verliert ein wesentliches Argument für die Gründung einer eigenständigen Schulbaugesellschaft – die Beschleunigung von Bauprojekten durch die Umgehung komplexer Vergabeverfahren – an Gewicht.
Aufgaben der Schulbaugesellschaft
Laut Wirtschaftsplan 2026 soll die Schulbaugesellschaft unter anderem folgende Aufgaben übernehmen:
• Begleitung bei der Suche nach einem Grundstück für den Neubau einer Schule
• Herrichtung des Standorts Bökerhöhe für schulische Nutzung
• Umbau des ehemaligen Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung (Stuttgarter Straße) zu einem Schulstandort für Förderschulen
• Erweiterungsneubau Käthe-Kollwitz-Berufskolleg
• Sanierung oder Neubau der GGS Kremenholl
• Erweiterungsneubau der GGS Hasten
• Machbarkeitsstudie für die GGS Am Stadtpark, gegebenenfalls mit integrierter Kita
• Unterstützung des Gebäudemanagements bei der Mängelverfolgung am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung
Bezüglich der vorgesehenen Grundstückssuche für einen Schulneubau haben wir nachgefragt, für welche Schulform ein Grundstück gesucht werden soll. Bislang ist nicht bekannt, für welche Schulform dieses Grundstück vorgesehen ist. Ob es sich um eine Grundschule, eine Gesamtschule oder ein Gymnasium handelt, ist jedoch von erheblicher Bedeutung, da sich Flächenbedarf, Standortanforderungen, Verkehrserschließung und die Einbindung in das Umfeld deutlich unterscheiden. Eine Grundstückssuche ohne klare Festlegung der Schulform erscheint daher wenig zielführend.
Kosten der Schulbaugesellschaft
Der Wirtschaftsplan 2026 weist laufende Fixkosten von rund 620.974 € aus. Das entspricht etwa 56.453 € pro Monat, unabhängig davon, wie viele Bauprojekte tatsächlich umgesetzt werden.
Die Kosten setzen sich unter anderem wie folgt zusammen:
Personal (ca. 3,5 Vollzeitstellen inklusive Geschäftsführung)
• ca. 452.788 €
• ca. 41.163 € pro Monat
Büro und Betrieb
• Büromiete: ca. 750€ pro Monat
• Reinigung: ca. 1.090 € pro Monat
Die Reinigungskosten liegen damit über der eigentlichen Büromiete. Auf Nachfrage teilte der Geschäftsführer mit, dass die Kosten etwas höher angesetzt wurden.
Weitere Verwaltungskosten
• Buchhaltung, Versicherungen, IT, Wirtschaftsprüfung und laufender Geschäftsbetrieb
Finanzierung der Schulbaugesellschaft
Die Schulbaugesellschaft finanziert sich vollständig aus Mitteln der Stadt Remscheid. Grundlage ist ein Kostenaufschlagsmodell, bei dem sämtliche projektbezogenen Kosten – einschließlich Personal- und Verwaltungskosten – von der Stadt übernommen werden. Zusätzlich erhält die Gesellschaft einen Gewinnaufschlag von 4 % auf die abgerechneten Projektkosten.
Für das Jahr 2026 wird aufgrund der noch frühen Phase der Tätigkeit zunächst von einem geringen Projektvolumen ausgegangen. In den Folgejahren ist jedoch ein deutlicher Anstieg der Planungs- und Bauleistungen vorgesehen. Die Gesellschaft selbst trägt kein wirtschaftliches Risiko. Kostensteigerungen bei Projekten werden vollständig von der Stadt übernommen.
Angesichts der geänderten vergaberechtlichen Rahmenbedingungen ab 2026, der offenen Fragen zur konkreten Aufgabenabgrenzung – insbesondere bei der Grundstückssuche –, der laufenden Fixkosten sowie des gewählten Finanzierungsmodells bleibt abzuwarten, ob die Schulbaugesellschaft den angekündigten Mehrwert tatsächlich erbringt.
Da wir die Gründung der Schulbaugesellschaft abgelehnt haben, konnten wir auch dem Wirtschaftsplan nicht zustimmen.
04-01-2026


