Wohnen in Remscheid

Der Remscheider Wohnungsmarkt gilt laut Leerstandszahlen als vergleichsweise entspannt. Dennoch besteht Handlungsbedarf: Nahezu jeder zweite Remscheider erfüllt die Voraussetzungen für eine Sozialwohnung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an barrierefreie, familiengerechte und energetisch zeitgemäße Wohnungen – besonders im Hinblick auf den demografischen Wandel.

Unser Ziel ist es, preiswerten Wohnraum zu sichern und vorhandene Immobilien konsequent zu erhalten, sanieren und zukunftsfähig zu gestalten. Dabei setzen wir auf eine nachhaltige, sozial gerechte Wohnraumpolitik mit einem klaren Fokus auf den Bestand: Erhalt und Modernisierung haben Vorrang vor Neubau. Um Flächenversiegelung zu begrenzen, wollen wir innerstädtische Brachflächen nutzen und gezielt Nachverdichtung fördern, bevor neue Baugebiete ausgewiesen werden. Die Stadt soll dabei als aktiver Akteur auftreten – insbesondere im sozialen Wohnungsbau. Dazu gehört auch der Erwerb kommunaler Belegungsrechte

Gleichzeitig denken wir Wohnen im Zusammenhang mit Mobilität, Umwelt und sozialem Zusammenhalt. Wohnquartiere sollen so gestaltet sein, dass sie kurze Wege ermöglichen und alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs fußläufig erreichbar bleiben. Nachhaltige Planung, soziale Mischung und generationenübergreifendes Wohnen stehen für uns im Mittelpunkt.

UNSERE ZIELE:

  • Sicherung von preiswertem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen – besonders für Familien, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen.
  • Stärkung des kommunalen Wohnungsbaus: Die Stadt soll selbst aktiv bauen oder über eigene Gesellschaften für dauerhaft bezahlbare Mietwohnungen sorgen.
  • Priorität für den Erhalt statt Neubau: Bestehende Gebäude modernisieren und energetisch sanieren, um Ressourcen zu schonen und den Werterhalt zu sichern.
  • Systematische Erfassung und Aktivierung von Leerständen, z. B. durch eine kommunale Wohnraumplattform.
  • Soziale Flächenpolitik mit klaren Vorgaben: In neuen Bebauungsplänen soll eine verbindliche Sozialquote gelten – mindestens 30 % sozial geförderte Wohnungen.
  • Förderung alternativer Wohnformen wie Genossenschaften, inklusive und generationenübergreifende Projekte – besonders bei der Vergabe städtischer Flächen.
  • Nachhaltige Quartiersentwicklung mit guter Anbindung an den ÖPNV und das Radwegenetz sowie fußläufiger Erreichbarkeit von Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
  • Gezielte kommunale Förderung für sozialen Wohnungsbau – zusätzlich zu den Programmen von Land und Bund.