Anfrage zur Sitzung des Rates am 09.12.2021
durch die Nutzungsuntersagung der Turnhalle wird den Schülerinnen
und Schülern der GGS Mannesmann nach den Schulschließungen
erneut der Zugang zu einem fachgerechtem Sportunterricht verwehrt. Wir bitten Sie
in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Seit wann sind der Verwaltung die Mängel an der Beleuchtungsbefestigung in der Turnhalle der GGS Mannesmann bekannt?
2. Wieso wurden die Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt der pandemiebedingten Schulschließungen näher untersucht?
Die Antwort der Verwaltung wie folgt:
Frage 1
Seit wann sind der Verwaltung die Mängel an der Beleuchtungsbefestigung in der Turnhalle der GGS Mannesmann bekannt?
Zu Jahresbeginn 2020 sollten im Rahmen des Instandhaltungsprogramms die Leuchtmittel in der Sporthalle der OGGS Mannesmann getauscht werden. Beim Austausch der Leuchtmittel wurde festgestellt, dass die Befestigungselemente der Leuchtkörper scheinbar defekt waren. Die erforderliche Überprüfung der Deckenkonstruktion zum Ersatz der Leuchtmittel sollte im Rahmen der geplanten Maßnahme des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ abgewickelt werden, die aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der Marktsituation erst in 2021 begonnen werden konnte. Der Statiker gelangte nach seiner Prüfung zum Ergebnis, dass die Befestigungselemente als nicht sicher eingestuft werden müssen. In Abstimmung mit den beteiligten Fachdiensten wurde die Sporthalle am 21. September 2021 für den Schul- und Vereinssport gesperrt, da bei der Ausübung von Ballsportarten nicht ausgeschlossen werden könne, dass Beleuchtungskörper getroffen und möglicherweise herunterfallen. Das Gewicht eines Beleuchtungskörpers beträgt 20 kg. Eine Sanierung kann derzeit noch nicht terminlich abgesehen werden, da sich auch hier die angespannte Marktlage im Bausektor bemerkbar macht. Dies gilt sowohl für die Lieferzeiten von Materialien wie für die Ausführung der betroffenen Gewerke.
Frage 2
Wieso wurden die Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt der pandemiebedingten Schulschließungen näher untersucht?
Der Umfang der Sanierungsmaßnahme erweiterte sich im Verlauf der Überprüfungen und umfasst nunmehr neben dem – ursprünglich ausschließlich vorgesehenen – auch eine Ertüchtigung der Deckenkonstruktion. Die Untersuchungen wurden dementsprechend schrittweise durchgeführt und konnten zeitlich aus den in der Beantwortung zu Frage 1 benannten Gründen nicht gebündelt werden.
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