Antwort auf die Anfrage von Ratsmitglied Stamm zum geplanten Flüchtlingswohnheim Bahnhof 1

Teil II Flüchtlingsunterkunft

Aus der Presse haben wir von den Plänen einer Anmietung eines Flüchtlingswohnheimes am Bahnhof 1 erfahren. Der Rat der Stadt soll am 22.02.2024 die Anmietung und Änderung des Stellenplans 2023/2024 zwecks Einrichtung von 6,5 VZ Hausmeisterstellen beschließen.
Einige Fragen stehen jedoch noch im Raum. Nachfolgend unsere Anfrage:

1. Aus den vorliegenden Plänen ergeben sich für die Anwohner viele Fragen (Zufahrt zu den Grundstücken, Nutzung der Außenbereiche, Freiflächen, Baumbestand etc.). Der Niederschrift zur Sitzung der Bezirksvertretung Lüttringhausen vom 14.02.2024 ist zu entnehmen, dass eine Bürgerversammlung momentan keinen Sinn macht, da die Planung des Investors noch nicht konkret genug sei. D. h. die Pläne sind „zu unkonkret“ um die Anwohner frühzeitig zu informieren und eine Bürgerversammlung abzuhalten, aber nicht „zu unkonkret“ um knapp drei Wochen nach Bekanntgabe der Pläne, 6,5 Hausmeisterstellen und die Anmietung eines Flüchtlingsheimes über einen Zeitraum von 10 Jahren zu beschließen. Eine Entscheidung, die den Haushalt über Jahre in nicht unerheblicher Höhe belasten wird. Begründet wird dies damit,dem Eigentümer Planungssicherheit für die Investitionen in die umfangreichen Bau-Sanierungs- und Renovierungsarbeiten gewährleisten zu können.

Aus welchen Gründen muss jetzt eine Entscheidung herbeigeführt werden? Welche Risiken birgt dieser „Schnellschuss“ für die Stadt? Welche Planungssicherheit garantiert der Investor?

2. Warum werden bereits ab 2024 Haushaltsmittel für Hausmeisterstellen eingeplant, wenn gem. der Dezernentin ein genauer Zeitplan kaum abschätzbar sei, da dies in der Hand des Investors liegt?

3. Am 29.01.2022 berichtete die Bergische Morgenpost zur Nachnutzung des ehemaligen Bahnhofgebäudes: „Es sei geplant gewesen, dass die Diakonie die rund 1500 Quadratmeter große Fläche anmietet und dort ein Wohn- und Pflegeprojekt erreichten wollte. Diese Pläne sind Ende vergangenen Jahres gescheitert, weil die speziellen Vorgaben für den Brandschutz in Pflegeeinrichtungen nicht hätten realisiert werden können“. Gem. der Niederschrift zur Sitzung der Bezirksvertretung Lüttringhausen teilt Herr Judt vom Gebäudemanagement mit, dass Rettungswege mit dem vorbeugenden Brandschutz abgestimmt seien und Teil der Baugenehmigung werden. Worin unterscheiden sich konkret die Brandschutzvorgaben für Pflegeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünfte?

4. Prognostiziert wird die Aufstellung der Module gegen Ende 2025, der Rest könnte 2026 fertig werden. Im ehemaligen Bahnhofsgebäude sollen unter anderem die Räume für das Hausmeisterpersonal und die Sozialräume entstehen. Wann erfolgt die Sanierung des Bahnhofsgebäudes?

5. Welche alternativen Standorte und Bestandsgebäude zur Flüchtlingsunterbringung wurden im Stadtgebiet geprüft?

6. Bedarf es für diese Planung einer Änderung des Flächennutzungsplans?

19-02-2024


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