Anfrage zur Sitzung des Rates am 27.06.2024 zur geplanten Flüchtlingsunterkunft Bahnhof Lüttringhausen

1. Am 29.01.2022 berichtete die Bergische Morgenpost über die Nachnutzung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes: „Es war geplant, dass die Diakonie die rund 1.500 Quadratmeter große Fläche anmietet und dort ein Wohn- und Pflegeprojekt errichtet. Diese Pläne scheiterten jedoch Ende letzten Jahres, weil die speziellen Vorgaben für den Brandschutz in Pflegeeinrichtungen nicht realisiert werden konnten.“ Laut der Niederschrift zur Sitzung der Bezirksvertretung Lüttringhausen teilte Herr Judt vom Gebäudemanagement mit, dass die Rettungswege mit dem vorbeugenden Brandschutz abgestimmt seien und Teil der Baugenehmigung würden.

Vor der Inbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft am Talsperrenweg gab es erhebliche Probleme mit dem Brandschutz. Wir hatten nachgefragt, inwiefern sich die Brandschutzvorgaben für Pflegeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünfte konkret unterscheiden, aber keine Antwort erhalten. Wir bitten daher nochmals um die Antwort auf die Frage: Worin unterscheiden sich die Brandschutzvorgaben für Pflegeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünfte?
2. Geplant ist, dass der Eigentümer auf dem Grundstück Gebäude in Modulbauweise errichtet, die verschiedene Wohneinheiten für Familien, Paare und Einzelpersonen bietet und von der Stadt für zehn Jahre angemietet werden sollen. D.h. die Stadt schließt einen Mietvertrag über ein noch nicht vorhandenes bzw. noch zu errichtendes Gebäude mit einem privaten Unternehmen ab.

Wie bewertet die Verwaltung diese Vertragskonstellation im Hinblick auf § 103 Abs. 3 GWB?

Antwort der Verwaltung : Antwort auf die Anfrage von Ratsmitglied Stamm zur geplanten Flüchtlingsunterkunft Bahnhof Lüttringhausen

06-06-2024


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