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Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Förderrichtlinie der Städtebauförderung neu gefasst und es gibt einiges an Änderungen. So z.B. ist „Der Zuwendungsgegenstand jetzt die Gesamtmaßnahme und nicht mehr die Teilmaßnahme in der Gesamtmaßnahme. Die Fördergebiete sollen in ihrer Komplexität und im Umfang reduziert werden und die Laufzeit soll zehn Jahre betragen (sechs Bewilligungs- und vier Umsetzungsjahre).“ Darüber hinaus gibt es weitere Neuerungen bzgl. Fristen, Abbau von Ausgaberesten etc. Zur Sitzung des Rates am 14.09.2023 haben wir angefragt, wie sich die Neuerungen auf die Planungen der Maßnahmen auf der Alleestr. auswirken. Unsere Anfrage wie folgt:
Welche Auswirkungen haben die Neuerungen der Förderrichtlinie Städtebauförderung auf den finanziellen und zeitlichen Rahmen des städtebaulichen Sanierungsgebiets Alleestr.?
Welche neuen Möglichkeiten erschließen sich durch diese Änderungen für den Erhalt, den Erwerb oder Sanierung von städtischen Gebäuden und Problemimmobilien?
Remscheid 15-08-2023
Antwort der Verwaltung:
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