Anfrage zur Sitzung des Rates am 18.04.2024 

Neue Pläne zum Wertstoffhof:Deponie Solinger Straße – Beantwortung der Anfrage von Ratsmitglied Stamm vom 09.04.2024

Die  Beschlussvorlage zu den aktuellen Plänen des Wertstoffhofes hat einige Fragen aufgeworfen, um deren schriftliche Beantwortung wir bitten.

 

Mit Drucksache 16/5362 vom 12.01.2024 wurde die Entwicklung der Remschei-der Abfallwirtschaft vorgestellt. Demnach sind: „Im Zuge einer Optimierung des Serviceangebotes vier, dezentrale, bürgernahe Wertstoffhöfe in den Stadtteilen Lennep, Lüttringhausen und Remscheid-Süd geplant. Nach Abschluss der Depo-nie soll auf der entstehenden Fläche ebenfalls ein kleiner, dezentraler Wertstoff-hof errichtet werden. Neben der großen Chance der Weiterentwicklung der Ab-fallwirtschaft und der Optimierung der Serviceleistungen für die Remscheider Bürger berücksichtigen diese Planungen die politischen Bedenken des letzten Jahres hinsichtlich der Errichtung eines ‚großen‘ Wertstoffhofes auf der Solinger Straße.“

Nach den aktuellen Plänen vergrößert sich die Fläche des Wertstoffhofes einschließlich der Lager und Abstellflächen von derzeit 8.600 qm auf 38.390 qm. (9.030 qm Wertstoffhof, 460 qm Betriebsgebäude, 3.900 qm Fahrzeughalle, 25.000 qm für Materialbewirtschaftung/Betriebsfläche).

1. Aus welchem Grund wurden die Pläne für den Wertstoffhof an der Solinger Straße innerhalb von drei Monaten geändert?

2. Warum werden vier dezentrale kleine Wertstoffhöfe geplant, wenn die Deponie nun fast dreimal so groß wird als noch im Januar angekündigt?

3. Liegt für einen Deponiebetrieb zum Umschlag und Recycling von Abbruch und Aushub eine Genehmigung vor?

4. In welchem Bereich ist die vorgeschriebenen 8 ha Aufforstungsfläche geplant?

Geplant ist unter anderem, einen Teil der Fläche im Sinne der Ersatzbaustoffver-ordnung für die Lagerung und Recycling von z.B. Böden aus dem Straßenbau, dem Kanalbau oder Maßnahmen der EWR GmbH zu nutzen. In der Vorlage heißt es:
„Deponiekapazitäten sind in Remscheid nicht gegeben. So entstehen hohe Transport- und Entsorgungskosten, aber auch sehr negative Umweltauswirkungen. Es ist damit die einzige Fläche, die es dem Konzern Stadt in Zukunft ermöglicht, ein Bodenmanagement zu realisieren und damit kostendämpfend auf alle Tiefbaumaßnahmen, aber auch auf ein etwaiges serielles Bauen in Remscheid einwirken zu können.“

5. Auf welche Höhe lassen sich die Einsparungen durch die kostendämpfenden Maßnahmen für Transport- und Entsorgungskosten schätzungsweise beziffern?

6. Welche negativen Umweltauswirkungen werden konkret kompensiert?

7. Welche „erheblichen“ Investitions- und Personalkosten stehen, für die Umsetzung der neuen Deponie Pläne und Errichtung der dezentralen Wertstoffhöfe in den Stadtteilen, dem gegenüber?

Weiter soll eine Machbarkeitsstudie zur Installation einer PV Anlage auf dem Deponiekörper beauftragt werden. Mit den Ergebnissen wird Mitte des Jahres gerechnet.

8. Aus welchen Gründen wird bzw. wurde die Machbarkeitsstudie nicht unabhägig von dieser Beschlussvorlage in Auftrag gegeben?

Der Beschlussvorlage ist zu entnehmen, dass „der erzeugte Strom zu Teilen als Eigenstrom Verwendung finden wird, in dem die bereits jetzt an der Solinger Straße stationierten Fahrzeuge, mithin allein 25 Lkw, elektrifiziert werden und dort mittels Lademanagement geladen werden. Zusätzlich werden Batteriespei-cher für die Nacht installiert werden, um ein Laden mit geringerer Energie – Verlängerung der Akkulebenszeit der Fahrzeuge – darstellen zu können. Ergänzend werden Schnelllader vorgesehen, um z.B. Kehrmaschinen und weitere Fahrzeuge der TBR in den Pausenzeiten wirtschaftlich optimiert zwischenladen zu können, mit CO₂-freiem Eigenstrom aus der PV-Anlage. Maschinen für das Bodenma-nagement, wie z.B. Radlader und eine Siebanlage würden ebenfalls via Eigenstrom betrieben werden.“

9. Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten für die geplante Elektrifizierung des Fuhrparks inkl. Batteriespeicher?

10. Ist die Kapazität der PV-Anlage ausreichend, um die in der Vorlage aufgeführten Fahrzeuge und Maschinen mit CO₂ freiem Eigenstrom alltagstauglich und wirtschaftlich betreiben zu können?

Der Begründung zum Flächennutzungsplan des Deponiegeländes ist zu
entnehmen: „Auf dem Gelände der Deponie Solinger Straße stellt der FNP 2010 eine Grünfläche in einer Größendimension von rd. 12 ha für Freizeiteinrichtungen als Option dar, die im Anschluss an die Rekultivierung der Deponie auf der Grundlage einer Rahmenplanung entwickelt werden soll.“ Dementsprechend ist die dafür vorgesehene Fläche im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewie-sen.

Im Rahmen der Rekultivierung der Deponie ist man bislang von einer Aufwer-tung der Bodenfunktionen ausgegangen. Die aktuellen Planungen zum neuen Standort des Wertstoffhofes entsprechen somit nicht der im FNP vorgesehen Nutzung. Gleiches gilt für die im Umweltbericht dargestellten Angaben und die Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes.

11. Warum bedarf es bei einem Neubau und Standortwechsels des Wertstoffhofes in dieser Größenordnung keiner Bauleitplanung, keiner Umweltprüfung und keiner Änderung des Flächennutzungsplans?

An der neuen Ersatzbauverordnung gibt es auch Kritik. Statt Aushubmaterial wie bisher direkt auf der Baustelle aufzuarbeiten, muss Bodenaushub auf Zwischen-lager gefahren und dort untersucht werden, bevor das Material wieder einge-baut werden kann. Weiter fehlt eine Regelung der Kriterien, nach denen Recyc-ling-Baustoffe ihren Abfall-Status verlieren. Bis zum Einbau gelten diese Materia-lien weiterhin grundsätzlich als Abfall mit allen rechtlichen Pflichten, was zum Beispiel den Transport und seine Zwischenlagerung betrifft. https://bi-medien.de/fachzeitschriften/baumagazin/wirtschaft-politik/ersatzbaustoffverordnung-baugewerbe-hofft-umsonst-auf-regelung-zum-abfall-ende-b16011

12. Können die neuen gesetzlichen Regelungen und Prüfungsvorschriften ohne zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden? Wenn nein, welche weiteren Maßnahmen müssen ergriffen werden und welche zusätzliche Kosten ergeben sich daraus?

Mit dem Standortwechsel werden die Interessen und Belange der Anwohner in einem anderen Maße berührt als bisher. Ein fünf Meter hoher Lärmschutzwall soll errichtet werden.

13. Welche Verfahren zur Bürgerbeteiligung sind vorgesehen?

14. Sind die Anwohner über die Planungen informiert worden?
Wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?

09.04.2024


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