Folgendes wurde uns zugetragen.

Eine ältere, alleinstehende Person musste nach einem Krankenhausaufenthalt im vergangenen Jahr für zwei Monate in einem Heim untergebracht werden. Die Krankenkasse hat einen Teil der Kosten übernommen. Da die Rente der bedürftigen Person im Bereich der Grundsicherung liegt, wurden für den verbleibenden Anteil von 7000,- € zwei Anträge auf Unterstützung (Oktober und November 2023) beim Fachdienst Soziales und Wohnen gestellt. Im Dezember 2023 wurde vom Amt mitgeteilt, dass „die in der Abteilung Hilfe für Senioren und behinderte Menschen des Fachdienstes bestehende Arbeitssituation unbefriedigend sei. Aufgrund des hohen Arbeitsanfalles können Fälle von den Mitarbeiterinnen nicht zeitnah bearbeitet werden, es ist mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Aufgrund von Fairness und Gleichbehandlung werden Anträge nach Eingangsdatum abgearbeitet. Dies ist bedauerlicherweise so und wird sich auch leider nicht in absehbarer Zeit ändern lassen.“ Mittlerweile hat die bedürftige Person eine Mahnung vom Heim erhalten, in der mit Vollstreckungsmaßnahmen gedroht wird.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

Wie ist die aktuelle Personalsituation beim Fachdienst Soziales und Wohnen?

Wie hoch ist der Bearbeitungsrückstand in dieser Abteilung?

Wie viel Zeit benötigt im Durchschnitt die Bearbeitung von Anträgen?

Welche unterstützenden Maßnahmen wurde seitens der Verwaltung in die Wege geleitet, um die Mitarbeiter zu entlasten und den Bearbeitungsrückstand aufzuholen?

Was ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich um eine zeitnahe Bearbeitung von Anträgen etc. sicherstellen zu können?

Antwort der Verwaltung:

zur Personalsituation des Fachdienstes Soziales und Wohnen, Hilfen für Senioren und behinderte Menschen

08-05-2024


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