Anfrage zur Sitzung des Rates am 27.06.2024
Der Rat hat am 18.04.2024 die Änderung der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege, und Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder beschlossen.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um die schriftliche Beantwortung unserer Fragen:
1. Wie viele Familien profitieren von der Ausweitung des zu berücksichtigenden Einkommen von 19.000,– auf 25.000,– €?
2. Wie groß ist die Anzahl der Kinder, für die Elternbeiträge in Abhängigkeit des Einkommens in den einzelnen Beitragsstufen gezahlt werden?
3. Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamteinnahmen pro Jahr aus Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder?
4. Welche Kosten (Personalkosten etc.) stehen dem gegenüber?
02.05.2024
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