Beim Thema Kölner Str. hat die Verwaltung wie angekündigt eine Beschlussvorlage zur Kölner Str. eingebracht. Allerdings sollten auch hier, die Ergebnisse der Verkehrsgutachten zum Outlet im Beschlussvorschlag berücksichtigt werden, bzw. das Verkehrsgutachten sollte eigentlich vor den Sommerferien vorliegen.
( Antwort auf die Anfrage von Ratsmitglied Stamm „Finanzierung Umbau Kölner Str.“Vorlage: 16/5387 Herr Heinze teilt auf Nachfrage von Frau Stamm mit, dass eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag als Kombination aus allen Vorschlägen erarbeitet wird. Das Verkehrsgutachten zum Outlet, dessen Ergebnisse in dem Beschlussvorschlag Berücksichtigung finden werden,soll vor den Sommerferien vorliegen. Aus der Niederschrift der Sitzung der BV 3 am 07.02.2024)
Den Gremien die über die Beschlussvorlage abstimmen müssen, liegt jedoch nichts vor. Aus diesem Grund haben wir folgenden Antrag eingebracht:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Outlet den entscheidenden Gremien zur Drucksache 16/6227 „Festlegung der Varianten Kölner Straße für die weitere Planung“ vorzulegen. Erst nach Vorlage und eingehender Prüfung der Ergebnisse erfolgt eine endgültige Festlegung der Variante durch die entscheidenden Gremien.
Begründung:
Am 10.10.2024 soll der Hauptausschuss über eine von drei Varianten für die weitere Planung und Entwicklung der Kölner Straße entscheiden. Aus der Mitteilungsvorlage geht hervor, dass „sowohl das Projekt Outlet als auch die Kölner Straße separat wie auch gemeinsam umgesetzt werden können.“ .
Auf unsere Nachfrage zur Umbauplanung in der Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 07.02.2024 teilte Baudezernent Herr Heinze mit, dass „eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag als Kombination aus allen Vorschlägen erarbeitet wird. Das Verkehrsgutachten zum Outlet, dessen Ergebnisse in dem Beschlussvorschlag Berücksichtigung finden werden, soll vor den Sommerferien vorliegen.“
Bislang liegen den Gremien weder vorläufige Ergebnisse noch ein vollständiges Verkehrsgutachten vor. Auch wird seitens der Verwaltung immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Outletpläne noch ändern können.
Darüber hinaus teilen wir nicht die Auffassung der Verwaltung, dass das Outlet keine oder nur sehr geringe Auswirkungen auf die Bereiche der Kölner Straße haben wird. Im Vorentwurf des Umweltberichtes zum Grundsatzbeschluss des Outlet Centers heißt es zum aktuellen Status: „Das Plangebiet wird durch die Wupperstraße diagonal gequert. Diese dient als verkehrliche Verbindung zwischen der Mühlenstraße/Rader Straße sowie der Anbindung an Kölner Straße und Poststraße/Altstadtring und wird auch durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) genutzt.“ Zudem wird mitgeteilt, dass „Festsetzungen über öffentliche Verkehrsflächen insbesondere im Bereich der Wupperstraße getroffen werden, in dem es insofern auch zu einer Neuordnung des öffentlichen und privaten Raumes kommen wird.“
Wir begrüßen die Absicht die Kölner Straße weiterzuentwickeln. Allerdings ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass das relevante Verkehrsgutachten vorliegt und Klarheit darüber besteht, wie sich die Neuordnung in diesem Bereich im Zusammenhang mit der Outletplanung gestalten wird. Ohne diese Informationen kann keine fundierte und nachhaltige Entscheidung über die Varianten der Kölner Straße im Sinne der Stadtentwicklung und des ansässigen Einzelhandels getroffen werden.
Hier die Unterlagen:
Einbahnstrasse_Koelner_Strasse
Anlage_3_Variante_3_Lange_Einbahnstrasse
Anlage_2_Variante_2_Kurze_Einbahnstrasse
„Finanzierung Umbau Kölner Str.
12-08-2024
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