Anfragen
Psychische Belastungen in der Verwaltung
Die Fraktion Die Linke erkundigte sich nach psychischen Belastungen der Beschäftigten, Langzeiterkrankungen sowie möglichen Schwerpunkten und Präventionsmaßnahmen.
Die Verwaltung teilte mit, dass im Jahr 2025 insgesamt 565 Beschäftigte die gesetzliche Grenze für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) von mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit überschritten haben. Im Vorjahr waren es 612 Beschäftigte. Der Krankenstand sank von 7,7 % auf 6,3 %.
Zu psychisch bedingten Erkrankungen könne die Verwaltung jedoch keine Angaben machen, da Diagnosen Arbeitgebern nicht mitgeteilt werden. Auch Auswertungen darüber, ob einzelne Fachbereiche besonders betroffen sind, liegen nicht vor.
Die Zahl der Langzeiterkrankungen und der Krankenstand sind zwar zurückgegangen. Die eigentliche Frage nach dem Ausmaß psychischer Belastungen bleibt jedoch unbeantwortet, weil der Verwaltung hierzu keine belastbaren Daten vorliegen.
NRW Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036
Remscheid erhält rund 60,1 Mio. € Landesförderung. Die Verwaltung hat vorgestellt, welche Projekte damit umgesetzt werden sollen. Insgesamt umfasst das Maßnahmenpaket Investitionen von rund 73,3 Mio. €.
Vorgesehen sind:
- Reaktivierung Schule Bökerhöhe – 5,95 Mio. € (bereits eingeplant)
- Erweiterung Hilda Heinemann Schule – 30,05 Mio. € (bereits eingeplant)
- Werkzeugmuseum (Umbau Café) – 1,67 Mio. € (bereits eingeplant)
- Sanierung Richard Pick Straße 1 – 3,38 Mio. € (bereits eingeplant)
- Sanierung Schulverwaltungsamt – 6,63 Mio. € (noch nicht eingeplant)
- Sanierung Bergisches Studieninstitut – 3,91 Mio. € (noch nicht eingeplant)
- Stadtteilbibliothek Lüttringhausen – 1,98 Mio. € (bereits eingeplant)
- Jahnplatz (Vereinsheim, Sanitäranlagen, Kunstrasen) – 5,51 Mio. € (noch nicht eingeplant)
- Sporthalle Lüttringhausen – 1,70 Mio. € (bereits eingeplant)
- Tiefgarage Rathausplatz – 10,92 Mio. € (noch nicht eingeplant)
- IT Infrastruktur Bevölkerungsschutz – 85.000 € (bereits eingeplant)
- Ankauf „Auf dem Knapp 39“ für die Feuerwehr – 1,38 Mio. € (bereits eingeplant)
- Delegiertenanlage Ratssaal – 190.000 € (bereits eingeplant)
Ein Teil der Maßnahmen ist bereits beschlossen oder im Investitionsprogramm der Stadt enthalten. Andere Projekte müssten erst mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 finanziert werden.
NRW Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 – aktualisierter Sachstand und Vorstellung der Maßnahmen
Weitere Beschlüsse
Unter anderem wurden beschlossen beziehungsweise auf den Weg gebracht:
- Ausbau der elektrischen Infrastruktur in Klassenräumen (CDU-Antrag)
- Prüfauftrag zur Einführung einer Klima Taler App (Die Linke)
- Beschilderung von Elternhaltestellen an Remscheider Grundschulen
- Prüfauftrag zum Ausbau von Wasserspendern und weiteren Hitzeschutzmaßnahmen im öffentlichen Raum (CDU)
- Aktions und Maßnahmenplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention
Ausbau Durchstich Intzestraße / Lenneper Straße
Beschlossen wurde der Ausbau des Durchstichs Intzestraße sowie der Lenneper Straße.
- Gesamtkosten: 6,893 Mio. €
- Durchstich Intzestraße: 5,463 Mio. €
- Lenneper Straße: 1,430 Mio. €
- Landesförderung: rund 3,5 Mio. €
Zusätzliche Kosten für Begrünung und Gestaltung sind bislang nicht beziffert und sollen erst im Haushalt 2027/2028 berücksichtigt werden.
Wasserschutzzonen Herbringhauser Talsperre
Die Stellungnahme der Stadt zur Neufestsetzung der Wasserschutzzonenverordnung der Herbringhauser Talsperre wurde vertagt.
Kooperationsgesellschaft Stadtwerke Bergisches Land
Beschlossen wurde die Gründung der „Kooperationsgesellschaft Stadtwerke Bergisches Land mbH“. Daran beteiligen sich die Stadtwerke Remscheid, Solingen und Wuppertal zu gleichen Teilen. Ziel ist die gemeinsame Entwicklung und der Betrieb von Projekten im Bereich Photovoltaik, Windenergie und Batteriespeicher.
Das Stammkapital beträgt 30.000 €. Zusätzlich verpflichtet sich jedes Stadtwerk, bei Bedarf bis zu 1 Mio. € in die Kapitalrücklage einzuzahlen. Anfangsverluste von bis zu 200.000 € je Stadtwerk bis Ende 2031 sollen ebenfalls übernommen werden. Gewinne sollen in den ersten fünf Jahren grundsätzlich im Unternehmen verbleiben.
Nach Angaben der Verwaltung sollen Know-how gebündelt, Projekte schneller umgesetzt, Risiken verteilt und die regionale Energieversorgung gestärkt werden.
Wir haben nachgefragt, welchen konkreten Mehrwert diese Gesellschaft für Remscheid bietet. Nach unserem Kenntnisstand bestehen in Remscheid nur sehr begrenzte Möglichkeiten für den Ausbau der Windenergie. Auch geeignete Flächen für größere Freiflächen Photovoltaikanlagen sind kaum vorhanden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche konkreten Projekte in Remscheid überhaupt umgesetzt werden können und welchen wirtschaftlichen Nutzen die Beteiligung für unsere Stadt tatsächlich bringt.
Aus unserer Sicht reichen allgemeine Hinweise auf Synergieeffekte und die Energiewende nicht aus. Wenn die Stadtwerke finanzielle Verpflichtungen eingehen und sich an möglichen Verlusten beteiligen, erwarten wir nachvollziehbare Aussagen darüber, welche konkreten Vorteile und Erträge sich daraus für Remscheid ergeben.
Stadtwerke Remscheid GmbH – Bergische Kooperation- Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft
Gesellschaftsvertrag_Kooperationsgesellschaft
Kommunales Medizinstipendienprogramm
Die Stadt möchte mit einem Stipendienprogramm angehende Haus und Kinderärzte für Remscheid gewinnen. Studierende sollen ab dem Physikum monatlich 1.000 € für bis zu fünf Jahre erhalten. Im Gegenzug verpflichten sie sich, nach ihrer Ausbildung mindestens für die Dauer der Förderung als Haus oder Kinderarzt in Remscheid tätig zu sein.
Bis 2036 sind dafür bis zu 720.000 € vorgesehen.
Das Ziel, die hausärztliche und kinderärztliche Versorgung langfristig zu sichern, ist grundsätzlich zu begrüßen. Fraglich ist jedoch, ob die dem Konzept zugrunde liegende Zeitschiene realistisch ist. Das Programm geht davon aus, dass sich die geförderten Ärzte nach Studium und Facharztausbildung zeitnah in Remscheid niederlassen.
Die bundesweite KWEX Niedergelassenenbefragung 2024 des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis. Zwischen Studienabschluss und Niederlassung vergehen durchschnittlich 14,85 Jahre. Bei Hausärzten liegen zwischen abgeschlossener Facharztausbildung und Niederlassung im Durchschnitt weitere 6,13 Jahre.
Vor diesem Hintergrund erscheint die im Konzept angenommene zeitliche Entwicklung sehr optimistisch. Niemand kann heute verlässlich beurteilen, wie die Versorgungssituation, die Zahl freier Arztsitze oder die Möglichkeiten einer Praxisübernahme in zehn bis fünfzehn Jahren aussehen werden.
Wir haben deshalb angeregt, ob eine gezielte Förderung bereits fertig ausgebildeter Haus oder Kinderärzte bei der Niederlassung oder Praxisübernahme schneller und unmittelbarer wirken könnte. Daher halten wir eine kritische Prüfung der zugrunde gelegten Annahmen für erforderlich.
Konzeptentwurf_Medizinstipendienprogramm
Mitteilungsvorlage Kommunales Medizinstipendienprogramm für Allgemeinmedizin und Pädiatrie
03-07-2026


