Brauchen wir mehr Ladestationen für E-Autos im Stadtgebiet? Gefühlt werden viele E-Ladestationen im Stadtgebiet nicht genutzt. Wir haben nachgefragt. Nachfolgend unsere Fragen und die Antworten der Verwaltung:

1. Bei wie viel Prozent pro Tag (über 24 Stunden) liegt die Belegung der einzelnen öffentlichen
Ladepunkte im Stadtgebiet?

Die prozentuale Belegung der öffentlich zugänglichen EWR*Ladestationen lag im
Dezember 2023 bei 7,59 % und nimmt kontinuierlich zu.

2. Besteht die Möglichkeit, die Parkfläche an den Standorten, die sehr wenige Ladevorgänge
in den Abend- und Nachtstunden zu verzeichnen haben, zumindest in den Abend- und
Nachtstunden für andere Fahrzeuge zu öffnen?

Im Gestattungsvertrag Ladesäulen, Punkt 1 Nr. 4 ist eine Regelung dazu getroffen. Durch
die entsprechende Beschilderung an den einzelnen Standorten und die aufgebrachten
Piktogramme ist eine Freigabe nicht möglich.

3. Werden bzw. wurden die Aspekte aus dem GEIG bei der Ausbauplanung berücksichtigt?

Antwort der Verwaltung:

Beim GEIG geht es um den Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und
Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität. Dieses Gesetz regelt die Errichtung von und
die Ausstattung mit der vorbereitenden Leitungsinfrastruktur und der Ladeinfrastruktur für
die Elektromobilität in zu errichtenden und bestehenden Gebäuden. So ist u. a.
vorgeschrieben, dass für jedes Nichtwohngebäude, das über mehr als 20 Stellplätze
innerhalb des Gebäudes oder über mehr als 20 an das Gebäude angrenzende Stellplätze
verfügt, der Eigentümer dafür zu sorgen hat, dass nach dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt
errichtet wird. Die von der EWR errichteten und betriebenen Ladesäulen im öffentlichen Raum sind nicht einzelnen Gebäuden zugeordnet. Die EWR unterstützt Wohnungsbaugesellschaften wie auch Geschäftskunden bei der Erfüllung des GEIG.

Hintergrund unserer Frage: Der Rat hat im Juni 2021 das Lade-Infrastrukturkonzept für Elektrofahrzeuge und Pedelecs für das Stadtgebiet beschlossen. Am 25.03.2021 ist das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Kraft getreten. Wir hatten in diesem Zusammenhang in der Sitzung im Juni 2021 angemerkt, dass die Vorgaben dieses Gesetzes nicht im Lade-Infrastrukturkonzept für Elektrofahrzeuge und Pedelecs für das Stadtgebiet Remscheid berücksichtigt wurden bzw. eingeflossen sind. Dieses ist jedoch für alle aktuellen und zukünftigen Bauvorhaben von Relevanz und sollte daher bei den Planungen berücksichtigt werden und in das Konzept einfließen.


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