Entscheidungsbegründung zum DOC Urteil ist online abrufbar!
Die Entscheidungsbegründung zum DOC Urteil ist mittlerweile online abrufbar. Es wird das bestätigt, was das Oberverwaltungsgericht bereits im Oktober 2020 schon festgestellt hat.
Kurz: Der Bebauungsplan hätte vorhabensbezogen (für ein bestimmtes Vorhaben) aufgestellt werden müssen. Den Bebauungsplan vorhabensbezogen aufzustellen,
das hatte die Fraktion der Linken 2012 im Rat beantragt, was jedoch von der Ratsmehrheit abgelehnt wurde.
11.05.2022
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