Hainbuche am Hackenberg kann laut Gutachten verpflanzt werden

Die mehr als 160 Jahre alte Hainbuche kann verpflanzt werden, so zumindest lautet das Ergebnis des beauftragten Fachgutachtens zur Verpflanzbarkeit des Baumes.

Der Baum befindet sich im geplanten Baufeld der Erweiterung der Hilda-Heinemann-Schule an der Hackenberger Straße. Ein Erhalt am bisherigen Standort ist laut Planung nicht möglich.

Fakten zum Baum
• Alter: über 160 Jahre
• Höhe: ca. 16 Meter
• Stammumfang: 354 cm
• Kronenradius: bis zu 10 Meter

Technische Eckdaten einer möglichen Verpflanzung
• Wurzelballen: ca. 6 × 6 Meter
• Ballenhöhe: durchschnittlich ca. 1 Meter
• geschätztes Gesamtgewicht (Baum, Ballen und Konstruktion): etwa 80 Tonnen

Die Umsetzung müsste mit Spezialtechnik erfolgen, unter anderem mit Teleskopkränen und einem Schwerlasttieflader.

Vor einer möglichen Verpflanzung ist eine Vorbereitungsphase von mindestens einer Vegetationsperiode erforderlich. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung des Feinwurzelwachstums sowie eine Kroneneinkürzung um etwa 25–30 %.

Die eigentliche Verpflanzung könnte anschließend frühestens Ende 2026 erfolgen. Nach der Umsetzung wäre eine intensive Pflege über mindestens fünf Jahre vorgesehen.

In der Mitteilungsvorlage der Verwaltung heißt es:

„Die Schneitelhainbuche an der Hackenberger Straße kann nach Mitteilung des Vorhabenträgers bei der geplanten Erweiterung der Hilda-Heinemann-Schule leider nicht erhalten werden. Hiernach ist die Fällung der Hainbuche unvermeidbar, da andernfalls ein unverhältnismäßiger Mehraufwand entstehen würde (Mehrkosten: ca. 3 Mio.  Die Kosten für die Verpflanzung (ohne Nachbereitungskosten und Unwägbarkeiten) in Höhe von rund 200.000,00 € sind im Rahmen der Gesamtmaßnahme gedeckt“

Am 25.02.2026 hat die Bezirksregierung (Höhere Naturschutzbehörde) zur Hainbuche Stellung genommen: „Ich betrachte den Baum aufgrund seiner Art, seines Alters, seiner Größe sowie seiner besonderen, durch die historische Bewirtschaftungsform geprägten Wuchsform als schutzwürdig im Sinne des § 28 BNatSchG.“ und sieht in der Verpflanzung eine mögliche Lösung, um sowohl den geplanten Schulbau als auch den Erhalt des Baumes zu berücksichtigen. 

Hier die relevanten Vorlagen:

Mitteilungsvorlage-287

Expertise_Hainbuche

Hainbuche_Stellungnahme_der_Bezirksregierung_vom_25_02_26

04-03-2026