in der Ratssitzung am 22.12.2022 wurde zu dem vom Rat am 25.02.2021 beschlossenen Stellenplan des Doppelhaushaltes 2021/2022 die Einrichtung von 14,38 neuer Stellen beschlossen. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Konnten alle Stellen, deren Besetzung zum 01.01.2023 und 01.06.2023 vorgesehen war, eingerichtet werden?

Geplant war die Kompensation der Personalkosten der beiden Stellen des / der SB Haushaltsbeauftragte/r investiv durch die Reduzierung von bilanziellen Abschreibungen mittels Streckung der Nutzungsdauer von städtischen Immobilien. Gem. der Beschlussvorlage 16/3494 sollen die beiden einzurichtenden Stellen federführend diese Haushaltssicherungskonzept (HSK) Maßnahme betreuen. Dazu wurde mitgeteilt: „Mit Überprüfung aller städtischen Liegenschaften ist von einem nicht unerheblichen weiteren jährlichen Konsolidierungspotential im siebenstelligen Bereich auszugehen. Die entstehenden Personalkosten werden durch die Aufgabenwahrnehmung damit vollständig (über) kompensiert.“ Wir hatten in diesem Zusammenhang angemerkt, dass bilanzielle Abschreibungen, ebenso wie die Aktivierung von Eigenleistungen liquiditätsunwirksam ist, d.h. es erfolgt kein Geldfluss. Der Mitteilungsvorlage DS 16/4781 zur Berichterstattung zur Umsetzung des HSK 2023–2032 war nun folgendes zu entnehmen: „Die Abschreibungen für das Jahr 2023 werden erst mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 in 2024 gebucht werden.
Die zur Ermittlung dieser Verlängerungen notwendigen personellen Kapazitäten sind derzeit noch nicht besetzt. Eine Aussage ist daher momentan nicht möglich.“

2. Wie werden die Personalkosten für diese beiden Stellen in Höhe von
170.193,– € in 2023 und Folgejahren kompensiert?

3. Welche personellen Kapazitäten sind für die Ermittlung der Verlängerungen und darüber hinaus für die Umsetzung der HSK Maßnahmen notwendig.

4. Wie werden die Personalkostenkosten für diese Stelle/n kompensiert?

Die Personalkosten für die geplanten Stellen im Bürgerservice, technischer Service, Fachverfahren und Projektleitung Digitalisierung sollten durch die Einnahmen einer neuen semistationären Geschwindigkeitsmessanlage (Mitte 2023) kompensiert werden. Der Mitteilungsvorlage DS 16/4781 zur Berichterstattung zur Umsetzung des HSK 2023–2032 war folgendes zu entnehmen: „Die Maßnahme ist, plantechnisch im Haushalt 2023 umgesetzt. Die Anschaffung der Anlage wurde mittlerweile in Auftrag gegeben. Der Zeitpunkt der Lieferung ist derzeit noch unbestimmt.“

5. Wie werden die Personalkosten für diese Stellen in 2023 kompensiert?

Antwort der Verwaltung:

Finanzierung Personalkosten


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