Thema Sport

Anfrage zur Sitzung des Rates am 10.12.2020  zur Finanzierung eines Kunstrasenplatzes  Sportstätte Hackenberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Verlagerung der Sportstätte Hackenberg muss durch die Verkaufserlöse der DOC Grundstücke finanziert werden. Der für das Überleben der SG Hackenberg dringend benötigte Kunstrasen ist nicht nur Bestandteil der Verlagerungsplanung, sondern auch die Finanzierung ist an die Realisierung des DOC gekoppelt. Bis dato sind keine Verkaufserlöse geflossen und es ist nicht sicher, dass diese in absehbarer Zeit tatsächlich fließen werden. In diesem Zusammenhang bitten wir um die schriftliche Beantwortung nachfolgender Frage:
Unter welchen Voraussetzungen könnte ein Projekt Kunstrasen Hackenberg unabhängig von der Realisierung des DOC‘s und der Sportstättenverlagerung abgekoppelt und zeitnah finanziert werden?

Antwort der Verwaltung

Antrag  zur Ratssitzung am 25.02.2021

Sportplatz Hackenberg vom DOC Projekt abkoppeln!

Abgelehnt von SPD, CDU, FDP, W.I.R, Die Grünen/Bündnis 90, DIE LINKE, Pro Remscheid

Zur nächsten Sitzung des Rates beantragen wir, die Umgestaltung des Sportplatzes Hackenberg vom DOC Projekt abzukoppeln. Wie die Verwaltung uns auf Nachfrage mitteilte, ist ein Umgestaltung des Sportplatzes nur möglich, wenn dies vom DOC abgekoppelt geschieht. Dazu bedarf es eines ausdrücklichen Auftrages der zuständigen Gremien, dem wir mit diesem Antrag Rechnung tragen.

Wir haben am 21.02.21 erneut nachgefragt. Hier unsere Anfrage:

Anfrage Plan B

Anfrage zur Sitzung des Rates am 09.12.2021

Anfrage zur Sitzung des Rates am 09.12.2021 Sporthalle Mannesmann

durch die Nutzungsuntersagung der Turnhalle wird den Schülerinnen
und Schülern der GGS Mannesmann nach den Schulschließungen
erneut der Zugang zu einem fachgerechtem Sportunterricht verwehrt. Wir bitten Sie
in diesem Zusammenhang um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Seit wann sind der Verwaltung die Mängel an der Beleuchtungsbefestigung in der Turnhalle der GGS Mannesmann bekannt?

2. Wieso wurden die Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt der pandemiebedingten Schulschließungen näher untersucht?

Die Antwort der Verwaltung wie folgt:

Frage 1
Seit wann sind der Verwaltung die Mängel an der Beleuchtungsbefestigung in der Turnhalle der GGS Mannesmann bekannt?

Zu Jahresbeginn 2020 sollten im Rahmen des Instandhaltungsprogramms die Leuchtmittel in der Sporthalle der OGGS Mannesmann getauscht werden. Beim Austausch der Leuchtmittel wurde festgestellt, dass die Befestigungselemente der Leuchtkörper scheinbar defekt waren. Die erforderliche Überprüfung der Deckenkonstruktion zum Ersatz der Leuchtmittel sollte im Rahmen der geplanten Maßnahme des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ abgewickelt werden, die aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der Marktsituation erst in 2021 begonnen werden konnte. Der Statiker gelangte nach seiner Prüfung zum Ergebnis, dass die Befestigungselemente als nicht sicher eingestuft werden müssen. In Abstimmung mit den beteiligten Fachdiensten wurde die Sporthalle am 21. September 2021 für den Schul- und Vereinssport gesperrt, da bei der Ausübung von Ballsportarten nicht ausgeschlossen werden könne, dass Beleuchtungskörper getroffen und möglicherweise herunterfallen. Das Gewicht eines Beleuchtungskörpers beträgt 20 kg. Eine Sanierung kann derzeit noch nicht terminlich abgesehen werden, da sich auch hier die angespannte Marktlage im Bausektor bemerkbar macht. Dies gilt sowohl für die Lieferzeiten von Materialien wie für die Ausführung der betroffenen Gewerke.

Frage 2
Wieso wurden die Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt der pandemiebedingten Schulschließungen näher untersucht?

Der Umfang der Sanierungsmaßnahme erweiterte sich im Verlauf der Überprüfungen und umfasst nunmehr neben dem – ursprünglich ausschließlich vorgesehenen – auch eine Ertüchtigung der Deckenkonstruktion. Die Untersuchungen wurden dementsprechend schrittweise durchgeführt und konnten zeitlich aus den in der Beantwortung zu Frage 1 benannten Gründen nicht gebündelt werden.

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Anfrage zur Sitzung des Rates am 16.09.2021 zur Sportentwicklungsplanung

laut Bericht gemäß Ziff. 11.5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen und Ausschüsse über den Stand der vom Rat zur Ausführung beschlossenen Anträge (TOP 6.1) wurde u. a. am 19.02.21 vom Rat der Stadt beschlossen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung für die Remscheider Sportfreianlagen, die insbesondere die folgenden Punkte beinhalten soll, zu erstellen:

a. eine Bedarfserhebung und eine Bedarfsprognose unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsarten einschließlich der Zuschauerzahlen,

b. Vorschläge für die künftige Nutzung der vorhandenen Anlagen und für mögliche Investitionsmaßnahmen auf Grundlage der ermittelten Bedarfe,

c. Eine Darstellung der erforderlichen Investitionsmittel und eine Folgekostenabschätzung für die Anlagen in den nächsten 25 Jahren einschließlich einer Gegenüberstellung verschiedener Oberflächenbeläge (Kunstrasen, Hybridrasen, Naturrasen, Grüne Asche).

In der Beschlussvorlage fehlen relevante Angaben zu Zuschauerströmen, Parkplatzflächen und zu berücksichtigende Sicherheitsaspekte sowie eine Folgekostenabschätzung für die Anlagen in den nächsten 25 Jahren einschließlich einer Gegenüberstellung verschiedener Oberflächenbeläge (Kunstrasen, Hybridrasen, Naturrasen, Grüne Asche).

Wir bitten um Ergänzung der Angaben und Darstellung der Folgekosten etc. analog zur Beschlussfassung vom 19.02.21.

Antwort der Verwaltung


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