Die Bezirksvertretungen und der Rat haben in ihren letzten Sitzungen die Anschaffung von 40 Fahrradboxen für vier Remscheider Bahnhöfe beschlossen:
Remscheid Hauptbahnhof, Güldenwerth, Lennep und Lüttringhausen.
Für das Projekt werden Gesamtkosten von rund 288.500 Euro angegeben. Der VRR fördert die Maßnahme vorläufig mit 156.000 Euro. Weitere 100.000 Euro werden aus Mitteln der Stellplatzablöse bereitgestellt.
Was bedeutet Stellplatzablöse?
Wer bei einem Bauvorhaben vorgeschriebene Stellplätze nicht selbst bauen oder vorweisen kann, zahlt unter bestimmten Voraussetzungen stattdessen einen festgelegten Betrag an die Stadt. Diese Einnahmen sind zweckgebunden.
Die Stellplatzablöse findet sich auch im Haushaltssicherungskonzept, kurz HSK, der Stadt Remscheid. Das Haushaltssicherungskonzept enthält Maßnahmen, mit denen eine Stadt ihre finanzielle Situation verbessern beziehungsweise ihren Haushalt konsolidieren will.
Eine dieser Maßnahmen trägt die Bezeichnung „Verwendung der zweckgebundenen Stellplatzablöse“.
In der Berichterstattung für 2023 zu den HSK-Maßnahmen wird angegeben, wofür diese Mittel verwendet werden sollen: für Radboxen. Nicht verausgabte Mittel aus 2023 sollten zusätzlich 2024 verwendet werden.
Die Berichterstattung zu dieser HSK-Maßnahme weist folgende Beträge aus:
2023: Ziel 30.000 Euro – Ist 0 Euro
2024: Ziel 30.000 Euro – Ist 0 Euro
2025: Ziel 30.000 Euro – Ist 3.050 Euro
In der aktuellen Beschlussvorlage für die 40 Fahrradboxen werden nun 100.000 Euro aus Mitteln der Stellplatzablöse zur Finanzierung angesetzt.
In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Lennep haben wir darauf hingewiesen, dass nach der HSK-Berichterstattung in den vergangenen Jahren deutlich weniger als geplant vereinnahmt wurde.
Die Verwaltung erklärte hierzu, „dass sich über die Jahre ein höherer Betrag angesammelt hat“. Die Bezirksvertretung hat daraufhin um Mitteilung gebeten, wie hoch dieses über die Jahre angesammelte Guthaben insgesamt ist, aus welchen Jahren es stammt und wie sich der Bestand zusammensetzt. Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum die Verwendung eines bereits vorhandenen zweckgebundenen Guthabens als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung geführt wird.
Sobald die Antwort der Verwaltung vorliegt, werden wir darüber berichten.
16-08-2026


