Anfrage zur Sitzung des Rates am 08.10.2026

Der Rat soll am 08.10.2026 über den Abriss der ehemaligen Grundschule Am Stadion einschließlich Turnhalle und die außerplanmäßige Bereitstellung von 1,2 Mio. Euro entscheiden. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Zeitpunkt des Abrisses und der anschließenden Bebauung

Nach der Beschlussvorlage dient der Abriss der Vorbereitung der Fläche für die weitere städtebauliche Entwicklung und zukünftige Nutzung. Einen detaillierten Bauzeitenplan gibt es nach der Auskunft der Verwaltung bislang nicht. Konkretere Aussagen zur Bauzeit seien erst möglich, wenn die weiteren Planungen und Gutachten abgeschlossen seien und ein belastbarer Bauablauf vorliege. 

Wann erfolgt der Abriss? Wann erfolgt die Bebauung?  

  • Unabweisbarkeit nach § 83 GO NRW

Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung von 1,2 Mio. Euro wird auf § 83 GO NRW gestützt. Nach § 83 Abs. 1 GO NRW sind außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. 

Im September wurde der aktuelle Zeitplan für das Outlet in der Bezirksvertretung Lennep vorgestellt. Danach ist der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan im Best Case erst für Juni 2027 vorgesehen.   Ein Abriss der ehemaligen Grundschule einschließlich Turnhalle war nicht Bestandteil des Zeitplanes. 

Welche neue tatsächliche, rechtliche oder zeitliche Entwicklung ist seit der Vorstellung dieses Zeitplans eingetreten, aus der sich die Unabweisbarkeit des Abrisses und der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 83 GO NRW ergibt?

Welche konkrete Gefahrenlage besteht bei der ehemaligen Grundschule Am Stadion derzeit und welche fachliche oder bauordnungsrechtliche Bewertung liegt dieser Einschätzung zugrunde? 

Nach welchen Kriterien bewertet die Verwaltung die zeitliche Dringlichkeit im Vergleich zu anderen seit Jahren problematischen Gebäuden wie der Schrottimmobilie am Lenneper Bahnhof?

  • Kostenbeteiligung des Investors

Der Abriss dient nach der Beschlussvorlage der Vorbereitung der für das Outlet vorgesehenen Fläche. Gleichwohl soll die Stadt 1,2 Mio. Euro  aus eigenen Haushaltsmitteln bereitstellen, obwohl die Beteiligung des Investors an diesen Kosten noch nicht abschließend geregelt ist.

Aus welchem Grund übernimmt die Stadt zunächst die Finanzierung einer Maßnahme, die der Vorbereitung des Outlet-Projekts dient? 

Welcher eigenständige städtische Zweck rechtfertigt diese finanzielle Vorleistung? Auf welcher verbindlichen Grundlage ist sichergestellt, dass die vom Investor zu tragenden Kosten an die Stadt erstattet werden? 

Falls eine solche verbindliche Regelung bislang nicht besteht, aus welchem Grund soll die Stadt vor Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung finanziell in Vorleistung gehen?

  • Beteiligung der Bezirksvertretung Lennep

Nach der Beratungsfolge soll der Rat am 08.10.2026 über den Abriss und die außerplanmäßige Mittelbereitstellung entscheiden. Die Bezirksvertretung Lennep soll die Vorlage erst am 25.11.2026 zur Kenntnis nehmen. Eine Eil- oder Dringlichkeitsentscheidung wird in der Beschlussvorlage ausdrücklich als nicht erforderlich bezeichnet. 

Nach § 37 Abs. 5 GO NRW ist die Bezirksvertretung zu allen wichtigen Angelegenheiten zu hören, die den Stadtbezirk berühren. Insbesondere ist ihr vor Ratsbeschlüssen über Planungs- und Investitionsvorhaben im Bezirk Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.  Die Hauptsatzung der Stadt Remscheid bestimmt in Ziffer 12.6, dass die Bezirksvertretungen vor der Beschlussfassung im Rat oder Fachausschuss zu hören sind. Ziffer 12.8 räumt für die Wahrnehmung dieses Anhörungsrechts grundsätzlich eine Frist von vier Wochen ein und enthält eine Sonderregelung für dringliche Entscheidungen nach § 60 GO NRW. 

Auf welcher Rechtsgrundlage befasst sich die Bezirksvertretung Lennep erst am 25.11.2026 mit der Angelegenheit? Wie ist diese Beratungsfolge mit § 37 Abs. 5 GO NRW sowie Ziffer 12.6 und 12.8 der Hauptsatzung der Stadt Remscheid vereinbar?

  • Beauftragung der Remscheider Bildungsbau GmbH

Nach dem Beschlussvorschlag soll mit der Durchführung des Abrisses die Remscheider Bildungsbau GmbH beauftragt werden. 

Welche konkreten Leistungen soll die Gesellschaft übernehmen, welche Kosten entstehen durch ihre Einschaltung und nach welchem Verfahren sollen die eigentlichen Abrissleistungen vergeben werden?

  • Kenntnisstand am 22. und 24. September 2026

Die Sitzung der Bezirksvertretung Lennep wurde vom 30.09.2026 auf den 22.09.2026 vorgezogen, um das Gremium vor der öffentlichen Outlet-Veranstaltung am 24.09.2026 über den aktuellen Stand des Projekts zu informieren. In der Sitzung wurde ein kurzer Sachstandsbericht zum Outlet gegeben. Der geplante Abriss der ehemaligen Grundschule und Turnhalle wurde nicht thematisiert.   

Welcher Kenntnisstand bestand hierzu am 22.09.2026 in der Bezirksvertretung Lennep? 

  • Abriss Grundschule Am Stadion – Vereinbarkeit mit dem Grundstückskaufvertrag

Steht der Beschlussvorschlag der Drucksache 17/1750 mit den Vereinbarungen des Grundstückskaufvertrages zum Outlet Lennep im Einklang?

Die Stadt soll für den Abriss der ehemaligen Grundschule am Stadion finanziell in Vorleistung gehen und anschließend darüber verhandeln, in welchem Umfang sich der Investor an den Kosten beteiligt. Bei einer Maßnahme, die der Vorbereitung seines Projekts dient, ist diese Reihenfolge erklärungsbedürftig. Eine „vorgesehene“ Beteiligung ist kein Erstattungsanspruch. Vor einer außerplanmäßigen Millionenentscheidung muss feststehen, wer zahlt und welches finanzielle Risiko beim städtischen Haushalt verbleibt.

06-10-2026