Zum neuen geplanten Standort für den Wertstoffhof bitten wir zur Sitzung des Rates am 23.02.2023 um die schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Nach den Plänen der TBR ist für den neuen Standort des Wertstoffhofes Solinger Str. die Nutzung einer Teilfläche des Deponieplateus nach Abschluss der Rekultivierungsarbeiten geplant.
Der Niederschrift zur Sitzung der TBR vom 06.12.2022 ist dazu folgendes zu entnehmen:
„Er (Herr Zirngiebl) verdeutlicht die Vorteile, die die Errichtung des neuen Wertstoffhofes auf einer Teilflächedes Deponieplateaus an der Solinger Straße mit sich bringen würde.
Ein neuer Ratsbeschluss ist hierfür seiner Ansicht nach nicht erforderlich.“
Am 03.11.2022 hat der Hauptausschuss beschlossen, dass nach der Renaturierung auf dem Grundstück der ehemaligen Deponie
Solinger Straße eine Photovoltaik-Anlage errichtet wird.
Aus welchem Grund ist kein Ratsbeschluss erforderlich?
Was ist mit dem Beschluss des Hauptausschusses zur Nutzung der Fläche als Freifläche für eine Photovoltaik-Anlage?
Welches ist das entscheidende Gremium?
2. Die Fläche für den Wertstoffhof erhöht sich von 8.433 qm auf 17.014 qm. Der Begründung zum Flächennutzungsplan ist zu entnehmen:
„Auf dem Gelände der Deponie Solinger Straße stellt der FNP 2010 eine Grünfläche in einer Größendimension von rd. 12 ha für Freizeiteinrichtungen als Option dar,
die im Anschluss an die Rekultivierung der Deponie auf der Grundlage einer Rahmenplanung entwickelt werden soll.“
Dementsprechend ist die dafür vorgesehene Fläche im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
Im Rahmen der Rekultivierung der Deponie ist man bislang von einer Aufwertung der Bodenfunktionen ausgegangen.
Die aktuellen Planungen zum neuen Standort des Wertstoffhofes als auch die Nutzung als Freifläche für eine Photovoltaikanlage F5302 (Solinger Straße)
entsprechen somit nicht der im FNP vorgesehen Nutzung. Gleiches gilt für die im Umweltbericht dargestellten Angaben und die Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes.
Mit Blick auf die geplante Nutzung als Photovoltaikfreifläche: Warum bedarf es bei einem Neubau und Standortwechsels des Wertstoffhofes und/oder
Nutzung als Photovoltaikfreifläche in dieser Größenordnung keiner Bauleitplanung, keiner Umweltprüfung und keiner Änderung des Flächennutzungsplans?
3. Mit dem Standortwechsel werden die Interessen und Belange der Anwohner (u.a. ein Seniorenwohnheim) in einem anderen Maße berührt als bisher.
Welche Verfahren zur Bürgerbeteiligung sind vorgesehen?
Sind die Anwohner über die Planungen informiert worden?
Wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?
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