Die Stadt Remscheid hat im Rahmen der Drucksache 17/0546 erste Ergebnisse zur geplanten Entwicklung des geplanten neuen Gewerbegebietes östlich der Borner Straße im Stadtteil Lennep vorgestellt. Die Unterlagen wurden heute in die politischen Gremien eingebracht und dienen zunächst der Information und Vorbereitung der weiteren Bauleitplanung.
Geplant ist die Entwicklung eines rund 14 Hektar großen Gewerbegebietes, von denen sich derzeit etwa 7 Hektar im Eigentum der Stadt befinden. Für die Umsetzung müssen zwei zentrale Planverfahren durchgeführt werden: die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 686 sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse wurden bereits Ende 2024 gefasst.
Zur Vorbereitung dieser Verfahren hat die Stadt mehrere Gutachten und Planungsunterlagen erstellen lassen, die zusammen mit der Vorlage veröffentlicht wurden. Dazu gehört eine städtebauliche Rahmenplanung, die mögliche Strukturen und Nutzungen des Gewerbegebietes skizziert. Sie beschreibt unter anderem eine mögliche innere Erschließung, Grünstrukturen, Bauabschnitte sowie eine kleinteilige Gewerbenutzung. Zudem wird eine mögliche Betriebskita im Umfeld sowie eine stärkere Anbindung an den Radverkehr diskutiert. Das Plangebiet liegt südöstlich der bestehenden Wohnbebauung in Lennep und umfasst überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen mit angrenzenden Waldbereichen.
Ein weiterer Bestandteil der Unterlagen ist eine Artenschutzprüfung der Stufe I. Diese Vorprüfung untersucht zunächst, welche geschützten Tierarten potenziell im Gebiet vorkommen könnten. Dabei wurden unter anderem verschiedene Vogelarten sowie Fledermäuse als mögliche planungsrelevante Arten identifiziert. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass vertiefende Untersuchungen notwendig sind. Daher wurde bereits eine Artenschutzprüfung der Stufe IIbeauftragt, die im Laufe des Jahres 2026 erfolgen soll und konkrete Kartierungen der Arten beinhaltet.
Zusätzlich wurde ein hydrogeologisches Gutachten erstellt, das sich mit Baugrund, Grundwasser und der Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser beschäftigt. Demnach besteht im Grundsatz die Möglichkeit, Regenwasser im Gebiet zu versickern, da der eigentliche Grundwasserleiter erst in größerer Tiefe im Festgestein erwartet wird. Gleichzeitig weist das Gutachten darauf hin, dass aufgrund der Hanglage und der bindigen Bodenschichten teilweise mit Stau- oder Schichtwasser gerechnet werden muss.
Die geplante verkehrliche Erschließung des Gebietes soll über mehrere Anschlüsse an die Borner Straße (B 51) erfolgen. Vorgesehen sind unter anderem ein Kreisverkehr als zentrale Zufahrt, eine weitere Anbindung mit Ampelanlage im Süden sowie eine „rechts rein – rechts raus“-Lösung im nördlichen Bereich. Gleichzeitig soll eine bessere Verbindung zur Balkantrasse für den Radverkehr entstehen.
Trotz dieser ersten Planungsgrundlagen handelt es sich derzeit noch um einen frühen Planungsstand. Viele wesentliche Untersuchungen und Entscheidungen stehen noch aus. Insbesondere fehlen bislang ein detailliertes Verkehrsgutachten, ein vollständiger Umweltbericht im Rahmen der Bauleitplanung, konkrete Untersuchungen zu Lärm, Klima und Starkregen, sowie die Ergebnisse der vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP II). Auch die genaue Gestaltung der Gebäudehöhen, der Grünflächen und der inneren Erschließung muss erst im weiteren Bauleitplanverfahren festgelegt werden.
Darüber hinaus liegt das Gebiet teilweise innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes und eines Biotopverbundsystems, wodurch bei der Planung besondere Anforderungen an Natur- und Klimaschutz bestehen. Die Stadt weist selbst darauf hin, dass der bestehende Biotopverbund zwar eingeengt wird, aber durch Ausgleichsmaßnahmen erhalten bleiben soll.
In den kommenden Monaten wird das Projekt daher weiter geprüft und konkretisiert. Erst im weiteren Verfahren, insbesondere im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplanes , wird sich entscheiden, ob und in welcher Form das Gewerbegebiet tatsächlich umgesetzt werden kann.
06.03.2026
Dokumente zum Download:
Erdbeere Anlage_1_zu_DS_17_0546
Erdbeere Anlage_2_zu_DS_17_0546
Erdbeerfelder Anlage_3_zu_DS_17_0546


