#wirsindecht.

In der letzten Ratssitzung am 18.04. hat der Rat mehrheitlich die Beiträge für die Kinderbetreuung erhöht. Hintergrund: Im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen in 2023 wurde der Antrag der Gestaltungsmehrheit (FDP, SPD und Grüne) auf Änderung der Beitragsstufen und die Dynamisierung der Elternbeiträge mehrheitlich beschlossen. Die geänderte Satzung und die „dynamisierten“ Beiträge muss der Rat beschließen.

Zu der aktuellen Beschlussvorlage gab es verschiedene Änderungsanträge. Die CDU hat die kostenfreie KITA, Kindertagespflege und OGS beantragt. Dieser Antrag wurde von der Gestaltungsmehrheit abgelehnt. Einem Antrag der Wählergemeinschaft W.I.R. das Elterngeld bei der Berechnung der Beiträge nicht anzurechnen wurde mehrheitlich zugestimmt.

Darüber hinaus wurde kurzfristig ein gemeinsamer Antrag von SPD, Grüne und FDP vorgelegt, die bestehende Beitragsfreiheit zu einem Jahreseinkommen  von   19.000 auf 25.000,– € auszuweiten und zusätzliche 25.000 € in 2024 (50.000 € in 2025) für die Qualitätsentwicklung von Betreuungsangeboten zur Verfügung zu stellen. Begründet wurde der Antrag unter anderem damit, dass „aufgrund der Lohnsteigerungen immer mehr finanziell schwache Familien in die nächst höhere Beitragsstufe geraten, ohne dass sich das Realeinkommen erhöht.“ Man wolle damit Familien dauerhaft entlasten.

Was hat sich geändert?

Beispiel:
Alleinerziehend, Steuerklasse II, 1 Kind, KITA bis zu 45 Stunden Betreuungszeit
(brutto-nettorechner.de)

Stufe I Bruttoeinkommen 0 – 25.000,– €
Jahresbrutto bis einschl. 25.000,– € Monatseinkommen netto ca.1.613,– €
Beitrag mtl. 0,– €

Stufe II Bruttoeinkommen 25.001 – 27.500,– €
Jahresbrutto 25.010 € Monatseinkommen netto ca. 1.614,– €
Beitrag mtl. 55,– €

Stufe III Bruttoeinkommen 27.501 – 39.000,– €
Jahresbrutto 27.501 € Monatseinkommen netto ca. 1.721 €
Beitrag mtl. 86,- €
Jahresbrutto 39.000,– € Monatseinkommen netto ca. 2.291 €
Beitrag mtl. 86,– €

Die Ausweitung der Beitragsfreiheit auf 25.000,– € ist zwar ein erster Schritt, um finanziell schwache Familien zu entlasten, allerdings wurden die Beiträge für alle weiteren Stufen erhöht. Aufgrund der Änderung liegt das zu berücksichtigende Bruttoeinkommen in Stufe II nun zwischen
25.001 – 27.500 €. Das zu berücksichtigende Bruttoeinkommen bei allen nachfolgenden Stufen bleibt jedoch unverändert. Wir hatten bereits bei den Haushaltsberatungen kritisiert, dass die Bemessungsgrenzen innerhalb der Stufen zu groß und damit unsozial sei. Familien mit deutlich unterschiedlichen Einkommen müssen den gleichen Beitrag zahlen, wenn sie sich in der gleichen Stufe befinden.

23.04.2024

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