Anpassungen der bestehenden Verträge mit dem Investor MGE /DOC

An den Rat der Stadt Remscheid

Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses- und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 21.01.2021

Anpassungen der bestehenden Verträge mit dem Investor MGE

der DS 16/0281 ist zu entnehmen „dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das betreffende Urteil des OVG NRW vom 28.10.2020 aufheben und das Verfahren zur Verhandlung der bislang noch nicht behandelten Tatsachenfragen zurück an das OVG NRW verweisen wird. Nach der Entscheidung dort müssen dann noch die beiden Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Baugenehmigung, Einziehung) abgeschlossen werden. Im Hinblick auf die weitere Verfahrensentwicklung ggf. erforderlich werdende Anpassungen der bestehenden Verträge mit dem Investor MGE werden von der Verwaltung vorbereitet.“

Im März 2014 wurde zwischen der Stadt Remscheid und der MGE, dem Tochterunternehmen von McArthurGlen mit Sitz in Luxemburg, ein aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag über ca. 70.000 qm Fläche zu einem Preis von 15 Mio. € abgeschlossen. Als aufschiebende Bedingung ist im Grundstückskaufvertrag die Bestandskraft des Bebauungsplanes Nr. 657, die Erteilung der Baugenehmigung und die bestandskräftige Einziehung des auf dem Kaufgrundbesitz liegenden Teils der Wupperstraße vereinbart worden. Diese aufschiebende Bedingung gilt als endgültig ausgefallen, wenn sie nach aktuellem Vertragsstand nicht bis zum 31.03.2023 vorliegt.

Der neue Haushaltsentwurf 2021/22 weist den Geldeingang für die Grundstücke in 2024 aus. Das bedeutet, wenn der bestehende Vertrag über 2023 hinaus Bestand haben soll, ist eine Anpassung erforderlich.

In diesem Zusammenhang bitten wir den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung zu nehmen, und wie folgt zur Abstimmung zu stellen:

Die in 2013 ermittelten Werte für die DOC Grundstücke werden erneut gutachterlich bewertet. Es wird vertraglich vereinbart, dass der Investor während der gesamten Laufzeit des DOC keine Parkgebühren für die zum DOC gehörigen Stellplätze erhebt. Alternativ sind die Grundstückswerte für die DOC Stellplätze nach dem Ertragswertverfahren zu ermitteln. Auf dieser Basis wird der Kaufpreis neu verhandelt, auch um eine „nachträgliche“ Beihilfe zugunsten des Käufers auszuschließen. Die bestehenden Verträge mit dem Investor MGE werden entsprechend angepasst resp. ergänzt.

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Begründung:

Ursprünglich sollten mit dem Grundstücksverkaufspreis von 15 Mio. € alle Verlagerungsmaßnahmen finanziert werden. Die Baukosten für die Verlagerung der Sportstätte Hackenberg, sowie die Kosten für die Erschließung und Ertüchtigung der Infrastruktur steigen kontinuierlich. Dass, der vereinbarte Kaufpreis für die Kostendeckung aller Verlagerungsmaßnahmen nicht ausreichen wird, ist allgemein bekannt. Laut Gutachterausschuss für die Grundstückswerte der Stadt Remscheid, sind die Preise für bebaute und unbebaute Grundstücke in Remscheid gestiegen d. h. somit auch für die DOC Grundstücke.

Im Zuge der notwendigen Anpassungen der Verträge mit dem Investor, besteht jetzt nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Notwendigkeit den Marktwert der Grundstücke durch einen unabhängigen Gutachter erneut bewerten zu lassen und nachzuverhandeln; zumal seinerzeit, anders als beim DOC in Neumünster, auf eine europaweite Ausschreibung verzichtet wurde um in einem Bieterverfahren den bestmöglichen Preis zu erzielen.

Wir erachten es darüber hinaus als erforderlich, die Thematik der Parkgebühren auf den geplanten DOC Kunden Parkplätzen vertraglich zu regeln. Im DOC Neumünster sind seit 2019 die Parkplätze für die DOC Kunden kostenpflichtig. Aktuell sind es drei Euro für diejenigen die länger als 60 Minuten parken. Eine Einführung von Parkgebühren mit einem Zeitlimit würde die immer wieder propagierte Belebung der Lenneper Altstadt konterkarieren. Darüber hinaus würde der Investor mit der Einführung von Parkgebühren

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in gleicher Höhe -auch zu einem späteren Zeitpunkt- Erträge von mind. 2,1 Mio. € p.a. erzielen, die bei der Wertermittlung der Grundstücke nicht berücksichtigt wurden, aber zu berücksichtigen sind.

Mit freundlichen Grüßen echt. Remscheid Bettina Stamm

Remscheid, 12.01.2021

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