Verkauf einer städtischen Immobilie

Anfrage zur Sitzung des Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 04.11.2021

das Objekt Munsterplatz 21 steht im Eigentum der Stadt Remscheid und soll verkauft werden. In diesem Zusammenhang bitten wir um die schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Der BM war am 13.10.2021 zu entnehmen, dass das: “Haus komplett entkernt und innen saniert wurde“. Warum spiegeln sich die Kosten für die Entkernung und der Innensanierung nicht im Kaufpreis wider?

2. Warum werden Abrisskosten in Abzug gebracht, gleichwohl vereinbart wurde das Haus zu sanieren?

3. Beinhaltet der Kaufvertrag verbindliche Auflagen zur Sanierung?

4. Der Beschlussvorlage ist zu entnehmen, dass es aktuell einen einzigen Bewerber für das Objekt gibt und sich somit die Frage nach einem Höchstangebot nicht stellt. Das Objekt ist seit 2012 nicht bewohnt und der Zustand hat sich seitdem rapide verschlechtert.

Wurde das Objekt öffentlich angeboten um möglichst viele Interessenten/Bieter zu erreichen? Wenn ja wann und über welche Medien? Wenn nein, warum nicht ?

5. Wo werden generell städtische Objekte die zum Verkauf stehen angeboten?

6. Der Kostenaufwand für die Sanierung wird im mittleren 6-stelligen Bereich angegeben. Wir bitten um die Angabe der Kosten in Euro.

7. Weiter ist der Beschlussvorlage zu entnehmen: „Das Haus ist seit dem 18.03.1982 in der Denkmalliste eingetragen. Daraus entsteht für die Stadt eines Denkmals die Pflicht, alles zum Erhalt der laufenden Unterhaltung beizutragen.“

Den Immobilieneigentümer in der Altstadt werden strenge Auflagen gemacht. Warum kommt die Stadt ihrer Verpflichtung zum Denkmalschutz nicht nach?

8. Der Internetseite der Stadt ist zu entnehmen: „Über das Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, das ausschließlich auf Grundlage des jährlichen Haushaltsansatzes für Denkmalpflege des Landes Nordrhein-Westfalen aufgestellt wird, können kostenintensive denkmalpflegerische Einzelmaßnahmen gefördert werden. Antragsteller können Private, Kirche und Kommunen sein.“

Die Antwort erfolgte im nicht öffentlichen Teil. Fördergelder wurden keine beantragt.

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