Erbbaurecht

zur Neufassung der Richtlinien der Stadt Remscheid über die Vergabe und den Verkauf von Erbbaugrundstücken bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

Mit Beschlussvorlage wird die Staffelung der Erbbauzinsen (aktuell 4%) in Höhe von 1,5% des Verkehrswertes für die Jahre 1 bis 15, sowie mit 2,5% für die Jahre 16 bis 30 vorgeschlagen. Dies soll aus Sicht der Verwaltung zur Stärkung der Förderung von bezahlbarem Wohnraum durch die Vergabe von Erbbaurechten im Mehrfamiliensektor beitragen. Der Vorlage ist zu entnehmen, dass bei einem Fachdialog des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. die zentrale Frage, ob das Erbbaurecht ein Beitrag für mehr bezahlbaren Wohnraum sein kann, von den Vortragenden grundsätzlich bejaht wurde.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. In Remscheid stehen mehr als 4.000 Wohnungen leer und die Mieten bewegen sich, im Vergleich zu anderen Städten, eher auf niedrigem Niveau.

Wurde dieser Sachverhalt bei der „Empfehlung“ durch die Fachkommission berücksichtigt oder bezog sich die Aussage pauschal auf alle Städte?

2. Wenn die Verwaltung davon ausgeht, dass mit der Senkung der Erbbauzinsen mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, bedeutet dies nicht nur Mindereinnahmen für die Stadtkasse sondern auch einen zusätzlichen Verbrauch/Versiegelung von Flächen.

Der deutsche Städtetag empfiehlt in seiner Handreichung „Nachhaltiges und suffizentes Bauen in den Städten1 „ (07/2021) : „ dass Baumaßnahmen nicht nur nachhaltig sein müssen, sondern bei der Planung auch geprüft werden sollte, ob der Bedarf nicht auch durch eine Sanierung, Umnutzung oder Erweiterung erfüllt werden könnte. Unser Schwerpunkt sollte zukünftig auf einer besseren Nutzung der bestehenden Gebäude, Flächen und Infrastrukturen liegen.“

Die Leerstandsquote in Remscheid beträgt fast 7%. Inwiefern werden diese Empfehlungen des Städtetages in der Neufassung der Richtlinien über die Vergabe und den Verkauf von Erbbaurechten im Mehrfamiliensektor berücksichtigt?

Antwort verschoben in die Ratssitzung im Februar

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