Begleitantrag zum Haushaltsentwurf 2023/2024

Begleitantrag zum Haushaltsentwurf 2023/2024

I. Keine weiteren Isolierungen von Mehraufwendungen zulasten nachfolgender Generationen.

II. Minderaufwendungen Investitionen:
1. INV131400 Gewerbegebiet Gleisdreieck BP 629
Verschiebung der Maßnahme in spätere Jahre.
Gem. Mitteilungsvorlage DS 16/4222 stehen die für die Umsetzung benötigten Flächen nicht zur Verfügung. 

Auch auf Nachfrage konnte keine Ertrags-bzw. Erlöserwartungen dargestellt werden. (9.980.200 € in 2023/2024)

 

2. INV131700 Gewerbegebiet Borner Str. /B51
Verschiebung der Maßnahme in spätere Jahre
Gem. Mitteilungsvorlage DS 16/4222 stehen die für die Umsetzung benötigten Flächen nicht zur Verfügung.  Auch auf Nachfrage konnte keine Ertrags-bzw. Erlöserwartungen dargestellt werden. (11.397.650 € in 2023/2024)

 

3. INV 122090 BP 680 Schützenfeld/Knusthöhe
Streichung der Investitionsmaßnahme, da in absehbarer Zeit  keine Realisierung erfolgen wird. (90.000 € in 2023/2024)

 

4. INV110030 Remscheider Ausbildungs- und Trainingszentrum RATZ
am Grundschulort Honsberg. Reduzierung der Aufwendungen 

Gem. DS16/4190 soll der Grundschulort nicht als Ausbildungs- und  Trainingszentrum genutzt werden. (3.336.000 € in 2023/2024)

 

III. Alle weiteren Investitionen mit Mitteleinplanung in 2023/2024 sind mit Blick auf steigende Baukosten etc. auf Einsparpotenziale, Wirtschaftlichkeit gem. § 12 GemHVO und Umsetzbarkeit (Personalverfügbarkeit, Landeszuweisungen etc.) auf den Prüfstand zu stellen und entsprechend zu priorisieren. 


IV. Minderertrag Haushaltssicherungskonzept
Erhöhung der Grundsteuer B
Die Maßnahme 21a des HSK wird nicht umgesetzt. 

(17.8000.00 € in 2023/2024)

 

Begründung:
Remscheid ist hochverschuldet und muss sparen. Gem. des neuen Haushaltsentwurfs sollen mehr als eine halbe Milliarde Euro investiert werden, gleichwohl die Zinsen für öffentliche Kredite steigen.

Es wurden und werden viele Anstrengungen unternommen, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

Die Probleme haben sich aufgrund der zusätzlichen Belastungen  durch den Ukraine-Krieg, der Coronapandemie und Energiekrise verschärft.

Die in diesem Zusammenhang geschaffene Möglichkeit Zusatzkosten zu isolieren, ist keine finanzielle Unterstützung zur Finanzierung von Mehraufwendungen, sondern eine reine Bilanzierungshilfe.

Die Probleme werden damit lediglich in die Zukunft verlagert.

Wir erachten es daher als zwingend erforderlich, Investitionen auf das Notwendige zu beschränken. Darüber hinaus sollte bei der Umsetzung von Investitionsvorhaben der  Aspekt der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen.

Die Grundsteuer B ist nicht nur für die Remscheider Bürger sondern auch für Unternehmen ein wichtiger Standortfaktor. Die geplante Erhöhung wird mit der steigenden Zinsbelastung durch Altschulden und der fehlenden Altschuldenlösung begründet.

Nicht nur der städtische Haushalt, sondern auch die Bürger und Unternehmen vor Ort leiden finanziell unter den Folgen der durch die Krisen ausgelöste Inflation. 

Die Vermeidung von Steuererhöhungen sollte daher Priorität haben, zumal das Schuldenproblem auch mit der, bislang lediglich erwarteten, Altschuldenlösung aktuell nicht schnell zu lösen ist.

Anträge zum Haushaltsentwurf sind bereits durch andere Fraktionen eingebracht worden,  denen wir uns zum Teil im Rahmen unseres Begleitantrages anschließen werden. 

Unser Antrag wurden mehrheitlich abgelehnt. 

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