Gutachten noch unter Verschluss?

Es ist inakzeptabel, dass Gutachten, die der Verwaltung bereits vorliegen, weder zeitnah der Öffentlichkeit noch den politischen Gremien zugänglich gemacht werden. Ein aktuelles Beispiel ist das Gutachten zum Skywalk, das im August 2023 erstellt wurde, aber erst im Mai neun Monate später veröffentlicht wurde. Ebenso warten wir seit November letzten Jahres auf den Bericht zur Nachnutzung des ehemaligen Berufskollegs in der Stuttgarter Straße, der laut Ankündigung für Januar 2024 vorliegen sollte, aber jetzt anscheinend der Verwaltung vorliegt. Trotz wiederholter Nachfragen in den Sitzungen wurden wir (nicht nur wir) immer wieder vertröstet. Diese Vorgehensweise ist vollkommen unverständlich, da sie nicht nur ständige Nachfragen provoziert, sondern auch Raum für Spekulationen und Vermutungen lässt. Zudem geht wertvolle Zeit verloren, bis auf Grundlage der Gutachten tatsächlich Beschlüsse gefasst werden können. Da unklar ist, wann das Gutachten zur Nachnutzung des ehemaligen Berufskollegs veröffentlicht wird, haben wir gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zur Machbarkeitsstudie beantragt. Unserer Auffassung nach liegen keine Ausschlussgründe für die Herausgabe der Kopien vor. Gemäß § 7 Absatz 5 soll der Informationszugang innerhalb eines Monats erfolgen. Gleiches haben wir auch für das Verkehrswertgutachten für die Outletgrundstücke beantragt. Das Gutachten lag der Politik beim Grundsatzbeschluss nicht vor.

Antrag IFG Outlet Verkehrswertgutachen

Antrag IFG Outlet Verkehrswertgutachen

15-05-2024

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