Fragen zum Sinn Leffers Gebäude

Anfrage  zur Sitzung des Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 07.10.2021 Nachnutzung Sinn Leffers Immobilie 

die aktuellen Presseberichte zum geplanten Abriss des Sinn Leffers Gebäude und der Anlage eines „temporären Garten“ werfen Fragen auf, um deren schriftliche Beantwortung wir bitten. 

1. Wann wurde der Abriss des Sinn Leffers Gebäudes und die Anlage eines  „temporären Garten“ beschlossen?

2. Gem. §12 (1) GemHVO sollen, bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter Einbeziehung der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Darüber hinaus haben die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit auch im Bausektor an Bedeutung gewonnen. „Gem. Bundesumweltamt ist der Bausektor für rund 60 Prozent des Abfallaufkommens in Deutschland sowie 35% des Energieverbrauchs und 40% der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Mit jedem Abriss geht “graue Energie” verloren, die in die Herstellung der Baustoffe wie Beton, Stahl und Steine fließt.“  (https://www.klimareporter.de/gebaude/sanieren-statt-abreissen)

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Darstellung der Kosten und Folgekosten  bei a). Abriss des Gebäudes und Neubau  b).  Bestandserhalt samt Sanierung und Umbau des Gebäudes. 

  3. In der  Beschlussvorlage DS 16/1503 wird festgestellt: „ Das genannte Objekt stellt einen   elementaren Baustein der anstehenden Sanierung der Alleestraße durch die Stadt Remscheid     dar. In der die Sanierung betreffenden Rahmenplanung Sanierungsgebiet Alleestraße wird dies   u.a.  durch die Benennung als einer von fünf Impulsbereichen erkenntlich.“ Die Ausweisung der Alleestr. als Sanierungsgebiet soll eine positive Entwicklung einleiten, um die Negativspirale  in Form von städtebaulicher Verwahrlosung und sich ausdehnenden Leerstand zu stoppen. Vor dem Hintergrund, dass dieses Objekt “einen elementaren Baustein der anstehenden Sanierung der Alleestraße darstellt”, ist es fraglich, inwiefern eine  Baulücke als Impulsgeber, auch für Folgeinvestitionen,  für die untere Alleestr. dienlich sein kann. 

 Über welchen Zeitraum ist ein  „temporärer Garten“  geplant? Welche weiteren Maßnahmen sind konkret in der Planung? Hält die Stadt an der ursprünglich geplanten Nutzung für dieses Gebäude bzw. diesen Standort  fest? 

Die Antwort auf die Frage hat sich nach dem fehlgeschlagenen Kauf erledigt.

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