Fahrradstraße im Feldbachtal ausgebremst!

 Die von der Ampel beantragte Errichtung einer Fahrradstraße im Feldbachtal wird es nicht geben. Die Zuständigkeit für diese Entscheidung liegt bei der Bezirksvertretung Lennep und nicht beim Rat. In der Bezirksvertretung wurde der Antrag von SPD, Grüne und FDP mehrheitlich abgelehnt.

Gestern? 

„Gestern“ so lautete die Antwort auf unsere Nachfrage wann denn die Informationsveranstaltung für die Immobilienbesitzer der Alleestr. stattfinden wird. Wir berichteten bereits.
 
Heute haben wir erfahren, dass diese Veranstaltung nicht „gestern“ (27.04.2022) sondern bereits am Montag (25.04.2022) per Zoomsitzung stattgefunden hat. Auch sei seitens der Eigentümer, die Stimmung nicht ganz so positiv gewesen wie die Verwaltung sie darstellt.
Die CDU Fraktion hatte beantragt, dass Thema Alleestr. als festen Tagesordnungspunkt in der Tagesordnung zu verankern, was die Gestaltungsmehrheit aus FDP, SPD und Grüne jedoch abgelehnt hat. Allerdings fliessen seitens der Verwaltung die Informationen, auch auf Nachfrage nur spärlich, und, wie in diesem Fall, sind die Angaben offensichtlich nicht korrekt was wiederum weitere Nachfragen nach sich ziehen wird.
13.05.2022

Zum Thema Nachnutzung DOC Flächen brodelt die Gerüchteküche in Lennep, und nicht wenige berichten von einem Déjà-vu Erlebnis. Auch beim DOC hat man die Bürger nicht ernst genommen, und trotz vieler Versprechungen aussen vor gelassen. 


Den Bürgern und der Politik wurde in der Ratssitzung am 03.03.2022 zugesagt, dass nach den Osterferien:


“Die zum Thema DOC vorliegenden Anträge und Anfragen der Verwaltung als Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen, um einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu erarbeiten. Darüber hinaus wurde der Wunsch nach Bürgerbeteiligung und Nachhaltigkeit wahrgenommen; beides soll in den Planungen Beachtung finden.“ Jetzt heißt es, vor den Sommerferien. Natürlich ist nach den Osterferien auch vor den Sommerferien, aber auch drei Monate nach dem endgültigen DOC Aus, gibt es keine Informationen seitens der Verwaltung, wann die zugesagte Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden wird. 


Es gibt Bürgerinnen und Bürger, die nach der Eingabe ihres Vorschlages auf eine Rückmeldung oder Eingangsbestatigung der Verwaltung warten. Einen Austausch mit der IHK, der CDU, der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (CDU MIT) und Lenneper Vereinen zu dem Thema Nachnutzung DOC Flächen hat indes bereits stattgefunden. Unsere Anfrage zu diesem Thema ist in der letzten Ratssitzung leider von der Tagesordnung genommen worden.


PS: Die Entscheidungsbegründung zum DOC Urteil ist mittlerweile online auf der Seite des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig abrufbar. Es wird das bestätigt, was das Oberverwaltungsgericht bereits im Oktober 2020 festgestellt hat. 

Kurz: Der Bebauungsplan hätte vorhabensbezogen (für ein bestimmtes Vorhaben) aufgestellt werden müssen. Den Bebauungsplan vorhabensbezogen aufzustellen, das hatte die Fraktion der Linken 2012 im Rat beantragt, was jedoch von der Ratsmehrheit abgelehnt wurde.

Entscheidungsbegründung zum DOC Urteil ist online abrufbar! 

Die Entscheidungsbegründung zum DOC Urteil ist mittlerweile online abrufbar. Es wird das bestätigt, was das Oberverwaltungsgericht bereits im Oktober 2020 schon festgestellt hat. Kurz: Der Bebauungsplan hätte vorhabensbezogen (für ein bestimmtes Vorhaben) aufgestellt werden müssen. Den Bebauungsplan vorhabensbezogen aufzustellen, das hatte die Fraktion der Linken 2012 im Rat beantragt, was jedoch von der Ratsmehrheit abgelehnt wurde.

11.05.2022

Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Stufe 3

Trotz Lärmaktionsplan  hat sich die Anzahl der vom Lärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den letzten fünf Jahren erhöht.  Die Verwaltung hält jedoch an ihrer Strategie fest. Wir beziehen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wie folgt Stellung dazu: 

Stellungnahme Lärmaktionsplan

Haushaltsrede zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2021/2022

In der Ratssitzung am 25.02.21 wurden coronabedingt keine Reden zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2021/2022 gehalten. Hier unser Statement: Haushaltsrede

Wie andere Städte von einer Senkung der Gewerbesteuer profitieren….

während andere Städte von einer Gewerbesteuersenkung profitieren, wurde unser Antrag auf Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes,  ohne Diskussion von der Mehrheit im Rat abgelehnt.

Für Leverkusen hat es sich die Senkung offenbar gelohnt:  Video

Faktencheck Nr. 2


Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und muss von allen Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden.

Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewinn des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Dieser wird zunächst mit dem einheitlichen Steuersatz von 3,5 Prozent und anschließend mit dem geltenden Hebesatz versteuert.

Der Hebesatz wird von den Gemeinden festgelegt. Er muss mindestens 200 Prozent betragen. Der Gewerbesteuerhebesatz in Remscheid liegt bei 490.

Gewerbesteuer wird an die Gemeinde gezahlt in der Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Der Firmensitz muss nicht der Produktionsstandort sein.

Warum wir eine echt.e Senkung der Gewerbesteuer fordern:

Fakt ist, die höchst verschuldeten Städte haben die höchsten Gewerbesteuerhebesätze. Firmen siedeln sich an wenn die Flächen da sind, die Infrastruktur stimmt, Synergieeffekte genutzt werden können, die Fachkräfte vorhanden sind. Das trifft auf Remscheid nicht zu. Für Städte mit hohen Hebesätzen wird es immer schwieriger, sich im Wettbewerb zu behaupten; zumal ein hoher Hebesatz auch in keinem angemessenen Verhältnis zu den hier angebotenen Leistungen (fehlendes Breitbandnetz, Infrastruktur, weiche Standortfaktoren etc.) steht.

Der Gewerbesteuerhebesatz ist auch ein Standortfaktor. Da die Gewerbesteuer vom Gewinn gezahlt wird, trägt eine Senkung dazu bei, den Standort Remscheid gerade für Unternehmen die Gewinne erzielen als Firmenstandort attraktiv zu machen, und somit neue Einnahmen für die Stadtkasse zu generieren.

Unsere bisherige Gewerbestrategie wird einzig und allein auf drei noch verfügbare Gewerbeflächen reduziert. Dass diese geplanten Gewerbegebiete tatsächlich umgesetzt werden ist nicht sicher. (Faktencheck 1) Ganz davon abgesehen, dass man in fünf Jahren wieder vor dem gleichen Problem steht. Was fehlt ist eine Strategie und ein Konzept für unsere Wirtschaft, denn unsere Gewerbeflächen sind irgendwann verbraucht.

Aus diesem Grund sehen wir gerade in Zeiten der Krise eine Steuerentlastung als wichtigen Baustein einer Gesamtstrategie, mit der auch Handwerksbetrieben sowie kleinen und mittleren Unternehmen vor Ort geholfen werden kann, Arbeitsplätze zu erhalten und neue Unternehmen aus anderen Branchen nach Remscheid zu holen.

Zur Zonser-Erklärung einiger Städte und Kommunen in der ein Verbot eines Gewerbesteuerdumpings der Kommunen gefordert wird

Ein „Verbot“ wie es in der Zonser Erklärung gefordert wird, benachteiligt die Kommunen die nicht über Standortvorteile wie ausreichend Gewerbeflächen, entsprechende Infrastruktur etc. verfügen. Darüber hinaus sehen wir die unter dem Deckmantel kommunaler Solidarität geforderte Absprache bei der Steuer kritisch. Eine gute Wirtschaftspolitik ersetzt diese nicht.

Faktencheck Nr. 1

Gewerbegebiete
Remscheid hat drei verbleibende Gewerbeflächen. Die „Blume“, das Gleisdreieck sowie die Erdbeerfelder in Bergisch Born. Eine Stadt profitiert von den Gewerbe- und dem Anteil der Einkommenssteuer, wenn die Firmen- und die Mitarbeiter ihren Wohn- bzw. Firmensitz in Remscheid haben. Letztendlich sollte sich die Erschließung von Gewerbegebieten für eine hoch verschuldete Stadt wie Remscheid finanziell auch lohnen.

Interkommunales Gewerbegebiet Gleisdreieck und Erdbeerfelder:
Nach einstimmigen Beschluss aller Ratsfraktionen plant die Stadt 29 Mio. € in die Entwicklung der Gebiete Gleisdreieck und Erdbeerfelder zu investieren. Die Wirtschaftslichkeitsprognose für diese Gebiete liegt bei einem Minus von 10 Mio. € oder einem Plus von 6 Mio. €. Das entspricht einem Verlust von Minimum 23 Mio. €. Eine Prognose über zu schaffende Arbeitsplätze sowie der Folge- und Betriebskosten ist seitens der Verwaltung nicht belastbar möglich. Hinzu kommt, dass nicht alle Eigentümer bereit sind ihre Grundstücke zu verkaufen. Die Umsetzung der beiden Gewerbegebiete sind sehr unwahrscheinlich.

Karlstr. (Gewerbegebiet Lenneper Bahnhof)
Der Verkauf der Flächen am Gewerbegebiet Karlstr. verlief schleppend. Grund hierfür sind die „ungünstig geschnittenen“ Grundstücksflächen und die Tatsache, dass die Zufahrt für größere LKW ungeeignet ist. Offensichtlich gibt es auch keine Vorgaben die Schaffung der Anzahl der Arbeitsplätze an die Grundstücksfläche zu koppeln; denn trotz knapper Gewerbeflächen ist z.B. eine Halle entstanden in dem lediglich Fahrzeuge untergestellt werden. D.h. keine Gewerbesteuereinnahmen und keine Arbeitsplätze für diese Fläche. Weiter wurden beim Verkauf der Grundstücke ein Minus von ca. 490.000 € „erwirtschaftet“. Allerdings gab es auch Investoren die erschlossene Grundstücke in diesem Bereich gekauft, nicht bebaut aber mit Gewinn wieder veräußert haben.

Fazit und Aussicht: Wenn die Stadt durch eine Investition in einem Gewerbegebiet Ansiedlungen ermöglicht, muss sowohl der wirtschaftliche Nutzen als auch die Folge- und Betriebskosten dieser Investition betrachtet werden.

Ziel sollte die vorrangige Nutzung und Entwicklung bestehender Brachflächen sein, statt neue Flächen zu versiegeln. Ebenso sind die vorhandenen Gewerbegrundstücke nach qualitativen Kriterien, wie optimale Flächenausnutzung, Arbeitsplätze, Innovationspotenzial, Nachhaltigkeit und Umweltbelastung zu vergeben. Das Brachflächen-kataster Stand 2015 bedarf einer Überarbeitung.

(Quelle: Ratsinfo Remscheid http://ratsinfo.remscheid.de/sessionnet/bi/si0050.php?__ksinr=2748)

 

echte Antworten auf die ver.di Wahlprüfsteine

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