Antworten der Verwaltung Finanzierung zusätzlicher Stellen

Zur unserer Anfrage zur Finanzierung der neuen Stellen, liegt uns jetzt mit der Niederschrift der Ratssitzung die Antworten der Verwaltung auf unsere Anfrage schriftlich vor:

Frage 1. zu lfd. Nr. 1 und 2 SB zentrale Ausbildung Fachlich begründet wird die Einrichtung der Stellen unter anderem mit der Implementierung eines Remscheider Ausbildungs- und Trainingszentrums. Allerdings gibt es zur Implementierung eines Ausbildungszentrums keinen Ratsbeschluss. Geplant ist die Einrichtung der Stellen zum 01.06.2023 und 01.01.2024. Aus welchem Grund werden die Stellen: „im Nachgang zu dem vom Rat am 25.02.2021 beschlossenen Stellenplan des Doppelhaushaltes 2021/2022“ beschlossen?

Antwort gem. Niederschrift:
Oberbürgermeister Mast-Weisz führt zu Punkt 1 der Anfrage aus, dass die beabsichtigten Stelleneinrichtungen auf dem am 25.02.2021 beschlossenen Stellenplan basieren würden. Die frühzeitigen Stelleneinrichtungen für das Ausbildungszentrum seien erforderlich, um die Einrichtung mit dem hierfür erforderlichen mindestens einjährigen Vorlauf möglichst am 01.06.2024 an den Start zu bringen. Die derzeit hierfür bereitstehenden Personalressourcen würden nicht ausreichen.

Frage 2:
Geplant ist die Kompensation der Personalkosten durch die Reduzierung von bilanziellen Abschreibungen mittles Streckung der Nutzungsdauer von städtischen Immobilien. Die bilanzielle Abschreibung ist, ebenso wie die in der Beschlussvorlage aufgeführte Aktivierung von Eigenleistungen, liquiditätsunwirksam d. h. es erfolgt kein Geldfluss. Warum und auf welcher Grundlage werden zahlungsunwirksame Aufwendungen ( Abschreibungen und interne Leistungsverrechnungen) zugunsten zahlungswirksamer Aufwendungen für deckungsfähig erklärt?

Antwort der Verwaltung:
Zu der Frage, warum zahlungsunwirksame Aufwendungen zugunsten zahlungswirksamer Aufwendungen für deckungsfähig erklärt werden, erklärt er, dass anders als es bei der Ka- meralistik der Fall gewesen sei, nunmehr in der doppelten Buchführung des NKF das Res- sourcenverbrauchsprinzip im Vordergrund stehe.

Frage 3:
Die Streckung der Nutzungsdauer von Immobilien kann nur mit einer regelmäßigen und sachgerechten Instandhaltung der Gebäude einhergehen. Unzureichende Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund fehlender Finanzmittel können nicht nur zum Verfall, sondern auch zu einem Sanierungsstau in Millionenhöhe beitragen. Sind entsprechende Rückstellungen für die Sanierung und Instandhaltung berücksichtigt und eingeplant worden?

Wenn ja in welcher Höhe?

Kann eine einmal festgelegte Nutzungsdauer geändert werden?

Antwort der Verwaltung:
Zu der Frage zu dem Thema „Rückstellungen“ erläutert er, dass im Rahmen des Jahresab- schlusses Rückstellungen nach Abfrage bei den Fachdiensten gebildet würden. Er verweise auf die entsprechenden Erläuterungen zum Jahresabschluss 2021. Zu der Frage, ob eine einmal festgelegte Nutzungsdauer verändert werden dürfe, antwortet er, dass nach der Kommunalen Haushaltsverordnung die einmal gewählte Methode beibehalten werden solle. Dies sei jedoch eine Soll- und keine Muss-Vorschrift.

Daher könne im Einzelfall von der Bewertungsmethode abgewichen werden, sofern sachliche Gründe dafür- sprechen würden. Da die Nutzungsdauer bei der Einführung des NKF im Jahre 2008 sehr moderat angesetzt worden sei und die Erfahrungen der letzten 15 Jahre zeigen würden, dass Gebrauchsgegenstände weit über ihre Abschreibungszeit hinaus gebrauchsfähig bleiben würden, habe sich die Verwaltung entschieden, die Gebäude einer Einzelfallprüfung zu unterziehen.
2. zu lfd. Nr. 7 Bürgerservice, Nr. 8 Technischer Service Fachverfahren, Nr. 9 Projektleitung Digitalisierung
Begründet werden die Stelleinrichtungen im Bürgerservice mit den Anstieg weiterer pflichtigen Tätigkeiten. Geplant ist, die Personalkosten für die Stelleneinrichtungen der lfd. Nr. 7, 8, und 9 dieser Beschlussvorlage, durch die Einnahmen einer neuen semistationären Geschwindigkeitsmessanlage (Mitte 2023) zu kompensieren.

Der Beschlussvorlage ist folgendes zu entnehmen: „ Die Einnahmeerwartung beläuft sich gem. Beschlussvorlage auf rund 415.000,- €. Nach Abzug aller Kosten …verbleibt ein Nettoertrag von rund 355.000,- € welcher zur Kompensation der Stelleneinrichtung verwenden werden kann.“ Mehr Blitzer bedeutet auch mehr Verkehrssünder, mehr Verfahren = mehr Arbeit, was knappe städtische Personalkapazitäten bindet. Wie wird gewährleistet, dass, zwecks Sicherstellung der Kompensation der Personalkosten, Verstöße auch fristgemäß bearbeitet und geahndet werden können?

Hinsichtlich der Beantwortung des Punktes 2 der Anfrage verweise er auf die Antwort zu der Anfrage der FDP-Fraktion. Antwort FDP (Frage 11)

Auf eine Nachfrage von Ratsmitglied Stamm hin erläutert Oberbürgermeister Mast-Weisz die Notwendigkeit, heute den Beschluss über die Stelleneinrichtungen zu fassen.

Zu den für das Remscheider Ausbildungs- und Trainingszentrums vorgesehenen Stellen gebe er zu Protokoll, dass er wisse, dass es noch zu Diskussionen über diese Einrichtung komme werde. Er versichere, dass er die in der Vorlage aufgeführten Stellen erst besetzen werde, wenn der Beschluss über die Errichtung des Ausbildungs- und Trainingszentrums gefasst worden sei.

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